Änderung Entschädigungssatzung § 2 Abs. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 21.01.2021 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Aufgrund eines Fehlers wurde statt der tatsächlichen letzten Höhe der Entschädigung in § 2 Abs. 1 der Entschädigungssatzung die monatliche Aufwandsentschädigung aus dem Jahr 2014 übernommen. Dabei wurden die tariflichen Erhöhungen seit dieser Zeit nicht berücksichtigt. Die letzte monatliche Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden in 4/2020 betrug 1.051,86 €.

Beschluss

Die Höhe der monatlichen Entschädigung für den Gemeinschaftsvorsitzenden der VG Neukirchen gem. § 2 Abs. 1 der Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit in der VG wird rückwirkend zum 25.06.2020 auf 1.051,86 € (unter Berücksichtigung der tariflichen Erhöhung) angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2021 09:37 Uhr