Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand nach § 2b UStG - Information über Verlängerung des Optionszeitraums


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 21.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 3. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 21.01.2021 ö Beratend 6

Sachverhalt

Zum 01.01.2016 wurde der § 2b in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Damit wurde die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts ab 01.01.2017 neu geregelt.
Grund für diese Neuregelung war eine Diskrepanz zwischen EU-Recht und deutschem Umsatzsteuerrecht.

Mit der Neuregelung sind im UStG Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Tätigkeit ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegt und ferner eine Behandlung als Nichtunternehmer nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde.

 Mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung in der Sitzung vom 07.12.2016 wurde von der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz Gebrauch gemacht.
Die Verwaltungsgemeinschaft hat schriftlich beim zuständigen Finanzamt einmalig eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 beantragt. In diesem Antrag erklärte die Verwaltungsgemeinschaft, dass sie § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet (= „Optionserklärung“).

Am 28.05.2020 wurde das Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundestag verabschiedet. Mit diesem Gesetz wurde in § 27 UStG der Absatz 22a eingefügt.

Die bisherige Übergangsregelung zu §2b UStG in §27 Abs. 22 UStG wurde auf Grund vordringlicher Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) zur Bewältigung der CORONA-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert (§27 Abs. 22a UStG).

Datenstand vom 14.05.2021 09:37 Uhr