Bestellung einer stellvertretenden Standesamtsleiterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 17.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 17.02.2022 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Gem. § 4 AVPStG ist für jedes Standesamt eine stellvertretende Standesamtsleitung zu ernennen. 

Beschluss

Frau Natalie Bär wird mit Wirkung zum 25.02.2022 – vorbehaltlich der Zustimmung der Standesamtsaufsicht -  zur stellvertretenden Standesamtsleiterin ernannt. Eine entsprechende Urkunde ist auszuhändigen und die Bestellung ist der unteren Aufsichtsbehörde anzuzeigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2024 08:30 Uhr