Bestellung einer stellvertretenden Standesamtsleiterin
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 17.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) | 6. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung | 17.02.2022 | ö | Beschliessend | 3 |
Sachverhalt
Gem. § 4 AVPStG ist für jedes Standesamt eine stellvertretende Standesamtsleitung zu ernennen.
Beschluss
Frau Natalie Bär wird mit Wirkung zum 25.02.2022 – vorbehaltlich der Zustimmung der Standesamtsaufsicht - zur stellvertretenden Standesamtsleiterin ernannt. Eine entsprechende Urkunde ist auszuhändigen und die Bestellung ist der unteren Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.01.2024 08:30 Uhr