Stellungnahme der Verwaltung zur örtlichen Rechnungsprüfung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 02.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VG Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg) 7. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 02.02.2023 ö Beratend 5

Sachverhalt

Am 10.02.2022 erfolgte die örtliche Rechnungsprüfung. 
Es wurden folgende Prüfungsbemerkungen festgehalten:

Pos.
Haushaltstelle
Prüfungsbemerkungen 
1
0600.6510/31
Zu einem Voll Abo können 5 Zugänge E-Paper für monatlich 3,60 € genutzt werden
2
0200.6580/27
Im Gemeindestadel ist eine Kaffeemaschine vorhanden. Kaffee muss daher nicht extra eingekauft werden (z.B. für Schulungen)
3
0501.1000/54,60
Brautpaaren wird Nutzungsgebühr Gemeindestadel in Rechnung gestellt. Wird diese an die Gemeinde Etzelwang weitergeleitet? 100 € je Trauung.
4
Allgemein
Es sind verschiedene Print-Ausgaben mit Abo im Umlauf, die online kostenlos eingesehen werden können (Bundesgesetzblatt, GVBL …). Können diese Abos nicht gekündigt werden?
5
Allgemein
Brautpaaren werden Gebühren für Heirat außerhalb der Öffnungszeiten in Rechnung gestellt (78 €). Wo ist das geregelt? Ist dies eine Muss-Vorschrift? Der VG entstehen hierdurch keine Kosten, da diese Termine in aller Regel von den Bürgermeistern wahrgenommen werden. 
6
0523.6580
0600.6510
Elektronische /digitale Informationen / Bücher bevorzugen. 
7
0600.6520/4
Telekom Sammler – Beleg Vodafone falsch verbucht. 
8
0200.6728/1
Wo ist Abrechnungsbeleg?
9
0200.4590/2 
Abrechnungsbeleg fehlt
10
0600.5200/3
Beleg nicht vollständig

Zu den Prüfbemerkungen wird von der Verwaltung wie folgt Stellung bezogen: 
Pos.
zuständiges Sachgebiet
Stellungnahme / Erläuterung 
1
Hauptverwaltung
Die Anregung wird z. K. genommen. 
2
Hauptverwaltung
Der Einkauf kann aktuell nicht mehr nachvollzogen werden. Grundsätzlich wird Kaffee nicht extra eingekauft. 
3
Standesamt
Die Nutzungsgebühr Gemeindestadel anlässlich von Trauungen wird an die Gemeinde Etzelwang weitergeleitet, 
s. HH-St. 7803.1100 im Haushalt der Gemeinde Etzelwang.
4
Hauptverwaltung
Die Umstellung von Print Ausgaben auf Online-Versionen ist aktuell in Prüfung. 
5
Standesamt
Das Standesamt Neukirchen wird die Gebühren in 2023 überprüfen und ggf. neu festsetzen. Eine Gebühr für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten ist im gesamten Umkreis üblich – unabhängig davon, welcher Standesbeamte die Trauung übernimmt. 

Gem. Art. 6 Kostengesetz bemisst sich die Höhe der Gebühr nach dem Kostenverzeichnis. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dort geregelten vergleichbaren Amtshandlungen bemisst. Alternativ ist die Gebühr mit dem Durchschnittswert der Personalvollkosten sowie die Bedeutung der Angelegenheit für den Betroffenen (Aufschlag von 50 %) zu berechnen. 

Kostenrechtliche Tatbestände des Personenstandswesens sind seit 2009 im Kostenverzeichnis geregelt. 
Ursprünglich war dort vorgesehen, eine Gebühr zu erheben, wenn die Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten stattfindet. In der Praxis wurde aber oft die Definition der üblichen Öffnungszeit von Standesamt zu Standesamt problematisiert. 

Deshalb wurde die Gebühr für die Eheschließung 2012 im Kostenverzeichnis neu geregelt. Grundgedanke sollte dabei sein, dass die Vornahme einer Eheschließung grundsätzlich gebührenfrei ist. Die Kommunen sollen aber auch den Verwaltungsaufwand, den besondere Wünsche der Eheschließenden verursachen, in Rechnung stellen können. Deshalb wurde im Kostenverzeichnis eine Position aufgeführt, dass die Vornahme einer Eheschließung im Rahmen des üblichen Verwaltungsaufwands gebührenfrei sein soll, bei einem darüber hinaus gehenden Verwaltungsaufwand soll eine Rahmengebühr von 20 bis 250 EUR eingeführt werden. Die Gebühr für die Vornahme „außerhalb der üblichen Öffnungszeiten“ ist entfallen. 

D.h. es ist jetzt zu ermitteln, wann eine Eheschließung den üblichen Verwaltungsaufwand übersteigt. 
Dies ist z.B. möglich bei einer individuellen Ansprache, bei einer Eheschließung außerhalb der Dienststelle oder aber auch bei einer Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten. 
In jedem Fall ist die Gebühr transparent und nachvollziehbar festzusetzen. 

Quelle: Beitrag Verwaltungskostenrecht im Standesamt von Peter Kollmannsberger

6
Hauptverwaltung
Bisher haben die MitarbeiterInnen der VG Neukirchen die Wahl, ob sie mit den Gesetzestexten in Print-Form oder mit Digitalversionen arbeiten. Eine Bevorzugung von Printversionen ist für KollegInnen wichtig, die ihre Gesetzestexte mit Querverweisen versehen haben. Bei der Weiterleitung von Printmedien wird künftig aktiv die Umstellungsbereitschaft abgefragt. 
7
Finanzverwaltung
Auf diesem Sammler wurde fälschlicherweise eine Rechnung der Firma Vodafone verbucht. Eine nachträgliche Berichtigung kann nicht erfolgen. Künftig wird auf eine korrekte Verbuchung geachtet. 
8
Finanzverwaltung
Bei dieser Anordnung handelt es sich lediglich um Abschlagszahlungen. Der Abrechnungsbeleg ist dem Beleg 2 beigefügt
9
Finanzverwaltung
Dieser Zahlungsanordnung sind alle erforderlichen Unterlagen beigefügt. 
10
Finanzverwaltung
Diese Auszahlungsanordnung wurde mit einer Änderungsanordnung 8 Beleg Nr. 22 aufgrund der vorrübergehenden Mehrwertsteuersenkung geändert. 
Dem Beleg 2 sind die Rechnungen der Monate 1-6 und dem Beleg 22 die Rechnungen der Monate 7-12 beigefügt. 

Datenstand vom 26.02.2024 13:40 Uhr