Neukalkulation der Beiträge und Gebühren Wasser und Abwasser; Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen hier: Vorstellung durch das Kalkulationsbüro Fa. KUBUS


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 30.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 53. Sitzung des Gemeinderates Berngau 30.10.2024 ö 1

Sachverhalt

Die Vorstellung übernahm Fr. Hannemann vom Kalkulationsbüro Fa. KUBUS.

Fr. Hannemann wies zu Beginn daraufhin, dass die Kalkulationen viele Wochen in Anspruch genommen haben. Die Grundlagen mussten von dem Büro zuerst erarbeitet werden. Dabei fanden viele Besprechungen und ein kontinuierlicher Datenaustausch mit der Verwaltung statt.
Die Wasserkalkulation ist abgeschlossen, bei der Abwasserkalkulation müssen noch Kleinigkeiten angepasst werden. 
Da u.a. die Sanierung bzw. Auflassung der Kläranlagen berücksichtigt werden müssen, wurden verschiedene Kalkulationen durchgeführt. 


Wasser:
Die Wassereinrichtung muss von der Gemeinde kostendeckend geführt werden. 
Einberechnet wurden hier laufende Kosten, kalkulatorische Kosten, Einnahmen durch Herstellbeiträge, Zuwendungen und Umlagen. 
Für die insgesamt 820 kleinen Zähler in der Gemeinde bleibt die Grundgebühr vermutlich bei 42 € / Jahr. 
Die Wassergebühr steigt moderat von 1,48 € auf 1,52 €. Laut Fr. Hannemann ist dies ein sehr gutes Ergebnis mit einer minimalen Erhöhung. 
Die vorgestellte Ergebnistabelle stellt auf den gesetzlich zulässigen Kalkulationszeitraum der kommenden 4 Jahre ab. Über- bzw. Unterdeckungen sind grundsätzlich im übernächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen. 
Auf Nachfrage von 2.BGM Stefan Meyer erklärte Fr. Hannemann, dass die Quellsanierung über Verbesserungsbeiträge abgewickelt wird und dies bereits bei der Kalkulation berücksichtigt wurde. 
3.BGM Sebastian Schrafl stellte fest, dass in den vergangenen Jahren Unterdeckungen durch den Haushalt bezahlt wurden und erkundigte sich nach der Gesamtsumme. Da für 2024 nur eine Prognose erfolgen kann, wird der Betrag auf ca. 500.000 € geschätzt. Problematisch war laut Fr. Hannemann, dass aufgrund des fehlenden Anlagevermögens keine Grundlagen vorhanden waren. In Zukunft soll alle 4 Jahr eine Kalkulation stattfinden. 
Fr. Hannemann berichtete, dass mit einer Personalkostenerhöhung von 3 % und mit einer Sachkostenerhöhung von 2 % kalkuliert wurde. Hierbei konnten keine großen Abweichungen zur Vergangenheit festgestellt werden. Weitere Kosten wurden um 2-3 % erhöht. 

2.BGM Stefan Meyer erkundigte sich nach einem bayernweiten Vergleich. Christoph Winkelbauer erklärte, dass die Preise sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Gebührenvergleich ist schwierig, da die Grundgebühren ebenfalls unterschiedlich sind. Eine direkte Vergleichbarkeit ist nicht möglich, da die Grundlagen und die Bedingungen unterschiedlich sind. 
Allgemein läge man in Berngau nach der Erhöhung deutlich unter dem Durchschnitt der anderen Kommunen. 

1.BGM Thomas Meier merkte an, dass durch die Quellsanierung und der daraus resultierende Zuwachs der Wasserschüttung zu einem besseren Ergebnis führt und weniger Wasser eingekauft werden muss. 
Fr. Hannemann wies nochmals deutlich daraufhin, dass der ursprüngliche Wasserpreis nicht ausreichend alle Kosten berücksichtigte und somit nicht deckungsgleich sei. 


Abwasser:
In 2026 läuft die Genehmigung für die Teichkläranlage Röckersbühl aus und es muss entschieden werden, ob diese aufgelassen oder ertüchtigt wird. Die Genehmigung für die Anlage in Tyrolsberg läuft erst 2029 aus. 
Im Kalkulationszeitraum werden für alle Maßnahmen (Seewiesen, Röckersbühl und ggf. Tyrolsberg) ca. 2,52 Mio. € benötigt. Das Gremium muss entscheiden ob die Maßnahmen über Gebühren oder Verbesserungsbeiträge oder einer Kombination aus beiden abgewickelt werden sollen. 
Nach kurzer Diskussion kam der Gemeinderat überein, dass die Kläranlage Tyrolsberg in diesem Zeitraum nicht berücksichtigt werden soll. Durch den Entfall der Maßnahme in Tyrolsberg verringert sich der Betrag um 750.000 € auf 1,77 Mio. €. Hierdurch werden sich die Zahlen nochmals etwas verändern und endgültig in der Novembersitzung vorgestellt. 

Bei einer reinen Gebührenkalkulation ohne Verbesserungsbeiträge würde die Abwassergebühr zukünftig 4,63 € betragen, insoweit die Maßnahmen Röckersbühl und Seewiesen durchgeführt werden. Der bisherige Preis lag bei 2,50 €.
Der Preis wurde aufgrund der Abschreibungen der Anlagen auf einen Zeitraum von 40 Jahren kalkuliert. Mit diesem Preis liegt man im Durchschnitt im oberen Bereich. 
Sollte sich der Gemeinderat für eine 100 % Abrechnung über Verbesserungsbeiträge entscheiden, ergäbe sich eine Gebühr in Höhe von ca. 4,05 €. Es gilt eine Summe von 1,77 Mio. € umzulegen. 
Die Entscheidung über die Finanzierung soll in der Novembersitzung getroffen werden. 

1.BGM Thomas Meier erkundigte sich nach den Auswirkungen, wenn für die Sanierungsarbeiten abweichende Kosten anfallen würden als einkalkuliert. Fr. Hannemann erklärte, dass alle Anlagegüter und deren Investitionen einkalkuliert wurden, hierunter fallen auch die wasserrechtlichen Erlaubnisse und die Kosten für das weiterleiten des Abwassers nach Neumarkt. Bei einem Anlagevermögen von ca. 15 Mio. € fallen Abweichungen bzw. Reparaturkosten von z.B. 50.000 € nicht maßgeblich ins Gewicht. 

Fr. Hannemann berichtete, dass die Umverteilung der Kosten im Abwasserbereich anders zu kalkulieren sind, als im Wasserbereich. Die Herstellbeiträge können generell über die Grundstückfläche und Geschossfläche abgerechnet werden. Beim Abwasser müssen die Kosten für das Schmutzwasser über die Geschossflächen und das Niederschlagswasser über die Grundstücksflächen umgelegt werden. Die Kläranlagen werden somit immer über die Geschossflächen abgeschrieben.
Zur Veranschaulichung der verschiedenen Varianten, zeigte Fr. Hannemann dem Gremium eine Tabelle mit den Auswirkungen für verschiedene, beispielhafte Abnehmer. 
Bei einer 100 % Gebühren-Variante würden unbebaute Grundstücke nichts zahlen, da kein Verbrauch entsteht. Die Umlage würde somit größtenteils auf die Einfamilienhäuser entfallen. 
Daher empfiehlt sich eine Mischkalkulation, um die Kosten möglichst gleichmäßig aufzuteilen. Die Kalkulation erfolgt auf einen Zeitraum von 40 Jahren und beinhaltet eine gleichmäßige Kostenerhöhung von 3 %. 


Weiterer Diskussionsverlauf:

Auf Nachfrage von GL Josef Möges riet Fr. Hannemann generell von einer 100 % Gebührenfinanzierung ab. 
 
1.BGM Thomas Meier sah die stetig steigenden Anforderungen der Regierung im Abwasserbereich kritisch, da z.B. die Nachrüstung der Regenrückhaltebecken (Durchflussmessung, Reinigungsanlage) eine Auswirkung auf die Kalkulation hat. Daher schlug auch er vor, die Gebühren in diesem Abrechnungszeitraum nicht über den kalkulierten Preis festzusetzten. Im nächsten Abrechnungszeitraum ab 2028 können die gestiegenen Anforderungen wieder mit einkalkuliert werden. 
In diesem Zuge wies 1.BGM Thomas Meier daraufhin, dass die bereits getroffenen Maßnahmen an den Teichkläranlagen für das Wasserwirtschaftsamt als nicht ausreichend bewertet wurden, um eine längerfristige Genehmigung zu erhalten.  

Fr. Hannemann wies das Gremium nochmals daraufhin, dass eine Mischfinanzierung ein fairer Kompromiss ist und für die Beiträge eine Ratenzahlung sinnvoll ist. 
Zudem können Vorausleistungen ab Beginn der Planungen für Maßnahmen erhoben werden. Die Raten können dementsprechend angepasst werden. 
3.BGM Sebastian Schrafl schlug vor, Maßnahmen immer frühzeitig an die Öffentlichkeit zu bringen, um die Bürger ausreichend zu informieren und auf mögliche Zahlungen vorzubereiten. 

GRM Bernhard Meckl hinterfragte die geplante Trennung des Kanalsystems. Er wies daraufhin, dass die Abwasserkanäle gespült werden müssen, wenn zu wenig Abwasser durchläuft. 1.BGM Thomas Meier erklärte, dass das Regenwasser in der aktuellen Kanalform mit nach Neumarkt gepumpt wird und als Abwasser bezahlt werden muss. Bei zu viel Klarwasser im System ist die Funktionalität der Kläranlage zudem nicht mehr gegeben. Zur Vermeidung der beschriebenen Problematiken werden im Trennsystem kleinere Rohre verlegt, um die Austrocknung zu verhindern. Die Regenwassermengen, die aktuell nach Neumarkt gepumpt werden sind enorm, weshalb eine Umstellung zu einem Trennsystem rentabel ist. Darüber hinaus entsteht viel Eintrag von Grundwasser durch undichte Leitungen. Diese können in diesem Zuge mitsaniert werden. Die bisher getroffenen Maßnahmen haben sich bereits deutlich bemerkbar gemacht und sollten daher weiter vorangetrieben werden. 

GRM Matthias Braun erkundigte sich nach der eingerechneten Verzinsung. Fr. Hannemann verwies hierbei auf die bereits vom Gemeinderat getroffenen Beschlüsse diesbezüglich. Der Zinssatz liegt beim Wasser und beim Abwasser bei 2,54 %. Bei einer Abrechnung zu 100 % über Verbesserungsbeiträge würde der Zinssatz auf über 3,0 % ansteigen. 

3.BGM Sebastian Schrafl erkundigte sich ebenfalls nach der entstandenen Unterdeckung im Abwasserbereich. Die Unterdeckung beträgt wie beim Wasser ca. 500.000 €. In den letzten 4 Jahren entstand eine Gesamtunterdeckung bei Wasser und Abwasser von ca. 1 Mio. € für die Gemeinde. 1.BGM Thomas Meier wies nochmals daraufhin, dass diese Unterdeckung vor allem auf die bisherige Personalsituation zurück zu führen ist. 
Des Weiteren erkundigte sich 3.BGM Sebastian Schrafl nach den entsprechend anzupassenden Satzungen. 1.BGM Thomas Meier erklärte, dass diese in der nächsten Sitzung behandelt werden.
Darüber hinaus erinnerte 3.BGM Sebastian Schrafl dass die Vergabe der Kalkulation an das Büro bereits 2022 erfolgte und die Ergebnisvorstellung dann von 2023 auf 2024 verschoben wurde. Die Verzögerungen ergaben sich aus einer Kombination des ausgeschiedenen Sachbearbeiters bei der Fa. KUBUS wie auch aus der fehlenden Kapazität in der Kämmerei. 

GRM Gerhard Grad hinterfragte, ob für die Verwaltung bei einer Ratenzahlung ein Mehraufwand entsteht. Christoph Winkelbauer erklärte, dass ein Bescheid mit verschiedenen Zahlungsterminen erstellt wird. Der Aufwand ist im Verhältnis vertretbar, da lediglich eine Überwachung der Zahlungseingänge notwendig ist. Durch die geplante Einführung einer neuen Software wird die Arbeit zusätzlich erleichtert. 

Die Optionen mit den verschiedenen Kalkulationsvarianten werden dem Gremium nach den Korrekturen übermittelt. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll ein Beschluss gefasst werden. 

Datenstand vom 12.12.2024 10:49 Uhr