Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SO Photovoltaik Breitfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 15.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 6.4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Bernau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Breitfeld“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 3427, der Gemarkung Berngau.

Vorhabenträger:        Firma bos.ten AG, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von 44.306 m² schließt im Norden und im Westen an den gemeindlichen Wegen Fl.Nr. 2880 und Fl.Nr. 2659, jeweils der Gemarkung Berngau. Im Süden reicht die Planungsfläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 3426, Gemarkung Berngau. Die Fläche wird im Osten durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 3431, Gemarkung Berngau begrenzt.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich:

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan beschlossen  wird, sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 04.08.2020 09:59 Uhr