Bauvoranfrage - Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 17, Gemarkung Berngau (Eichenstraße, 92361 Berngau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 15.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7.2

Sachverhalt

Isabell Graml und Christian Götz, Neumarkter Straße 11, 92361 Berngau
1. BGM Thomas Meier informierte, dass sich das Bauvorhaben außerhalb des gültigen Bebauungsplanes im sogenannten Außenbereich im Innenbereich befindet. Aus ortsplanerischer Sicht ist deshalb eine Bauleitplanung für den noch nicht beplanten Bereich der Eichenstraße sinnvoll. Damit sollen auch die Voraussetzungen für eine mögliche spätere Bebauung der rückwärtigen Teilflächen der landwirtschaftlichen Hofflächen geschaffen werden. Entsprechende Vorgespräche wurden mit den Grundstückseigentümern bereits geführt. Die Bauvoranfrage sollte deshalb aus ortsplanerischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt werden.
       
Aus dem Gremium wurde das Verfahren zur Bauleitplanung hinterfragt, was Herr Möges von der VG detailliert erklärte sowie die Notwendigkeit zur Festlegung der künftigen Grundstücke, um die Erschließung der Grundstücke ggf. im Zuge der anstehenden Sanierung der Eichenstraße bereits durchführen zu können.

Dass eine Bauleitplanung erforderlich ist, wurde den Grundstückseigentümern mehrmals deutlich erläutert berichtete 1. BGM Thomas Meier. Die Gemeinde wird gerne alle Maßnahmen ergreifen, damit das Bauvorhaben verwirklicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Beschluss

„Zum Antrag auf Vorbescheid von Isabell Graml und Christian Götz für den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 17, Gemarkung Berngau (Eichenstraße, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt gilt er somit als abgelehnt.

Datenstand vom 04.08.2020 09:59 Uhr