Isolierte Befreiung - Einfriedung Doppelstabmattenzaun Zaunhöhe 2,00 m auf Fl.Nr. 289/54, Gemarkung Berngau (Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 15.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 3. Sitzung des Gemeinderates Berngau 15.07.2020 ö 7.5

Sachverhalt

Ronald Lohbrunner, Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau
1. BGM Thoma Meier erinnerte, dass der Sachverhalt bereits in der letzten Sitzung behandelt und einstimmig vom Gremium abgelehnt wurde. Der Antrag liegt mit einem Schreiben des Bauherrn, das auch den Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt wurde, nochmals zur Abstimmung vor.

GRM Harald Meier war der Auffassung , dass die beantragte Art eines Zauns keine tatsächliche Wirkung gegen die vom Bauherrn gefürchtete Strahlung hat, jedoch allein durch die Einschränkung der Sicht eine subjektive Verbesserung erzielt werden kann.

Aus dem Gremium wurde vorgeschlagen statt einem Doppelstabmattenzaun eine Hecke zu errichten oder lediglich an den drei Grundstücksseiten zu den Nachbarn, in Abstimmung mit diesen, einen Zaun zu errichten. Die Seite zur Hofmarkstraße sollte frei bleiben.

Im Gremium herrschte überwiegend Verständnis für die Belange des Bauherrn, jedoch könne eine Befreiung nicht erteilt werden, da diese folglich für alle Grundstücke in einem Baugebiet gilt. Hierdurch würde der geltende Bebauungsplan aufgeweicht werden. Eine Hecke in der beantragten Höhe wäre lt. Bebauungsplan jedoch erlaubt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss

„Der Antrag auf Isolierte Befreiung von Ronald Lohbrunner für die Einfriedung mit einem Doppelmattenzaun auf Fl.Nr. 289/54, Gemarkung Berngau (Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau) von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Allershofener Brunnen“ wird hinsichtlich der Überschreitung der Zaunhöhe (2,00 m statt 1,00 m), der Art der Ausführung (Doppelstabmattenzaun statt Metallzaun, Holzlattenzaun oder Maschendrahtzaun) genehmigt.“
  • Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt, gilt er somit als abgelehnt.

Datenstand vom 04.08.2020 09:59 Uhr