Isolierte Befreiung - Einfriedung Doppelstabmattenzaun Zaunhöhe 2,00 m auf Fl.Nr. 289/54, Gemarkung Berngau (Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 10.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 2. Sitzung des Gemeinderates Berngau 10.06.2020 ö 2.1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Thomas Meier unterrichtete die Mitglieder des Gemeinderates, dass der Antragsteller gesundheitliche Probleme hat und der geplante Zaun den Elektrosmog abschirmen soll, da er ansonsten den Garten nicht unbeschadet betreten kann. Die Fassade ist bereits mit spezieller Farbe versehen. Ein ärztliches Attest liegt vor. Die Zaunhöhe soll 2 m statt 1 m betragen, die Einfriedung mit einem Doppelstabmattenzaun statt mit dem vorgeschriebenen Metall-, Holz- oder Maschendrahtzaun erfolgen. Alle Nachbarn haben unterschrieben. Nach einigen Rückfragen aus dem Gremium war man sich einig, dass eine Genehmigung dieser Höhe einen Bezugsfall schaffen würde und somit Auswirkungen auf das gesamte Baugebiet hätte. Außerdem wird die Wirksamkeit des Zauns angezweifelt und vorgeschlagen, dass eine Alternativlösung zur Abschirmung des Elektrosmogs gefunden werden sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss

„Dem Antrag auf isolierte Befreiung von Ronald Lohbrunner für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, Zaunhöhe 2,00 m auf Fl.Nr. 289/54, Gemarkung Berngau (Hofmarkstraße 17, 92361 Berngau) hinsichtlich der Überschreitung der Zaunhöhe (2,00 m statt 1,00 m) wird zugestimmt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhielt, gilt er somit als abgelehnt.

Datenstand vom 08.07.2020 11:49 Uhr