Grundsatzinformation zur Nachverdichtung durch den Stadtplaner Herrn Stiefler vom Büro RSP Architektur+Stadtplanung GmbH, Bayreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 12.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 4. Sitzung des Gemeinderates Berngau 12.08.2020 ö 2.2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Ralph Stadter vom Büro RSP Architektur+Stadtplanung GmbH, Bayreuth, der das Gremium grundsätzlich zum Thema Nachverdichtung informierte.

Das Landesentwicklungsprogramm der Bayerischen Regierung fördert derzeit Projekte im Sinne der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ womit vorrangig Flächen gespart werden sollen.

In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen, was bedeutet, dass zuerst unbebaute Grundstücke in Baugebieten genutzt werden sollen. Hiervon gibt es in Berngau überdurchschnittlich viele, wobei die Gemeinde selber keines dieser Grundstücke mehr besitzt.

Des Weiteren gibt es in ländlich geprägten Ortschaften wie Berngau viele alte Hofstellen, die zwar bebaut, jedoch aufgrund der rückläufigen landwirtschaftlichen Nutzung oft untergenutzt sind.

Zuletzt zeigen sich in Berngau mehrere zusammenhängende unbebaute Bereiche im Altort. Diese wurden früher ebenfalls landwirtschaftlich genutzt und standen nicht für die Wohnbebauung zur Verfügung. Diese Situation hat sich jedoch mittlerweile oft anderweitig entwickelt.

Bei der Aufgabe „Nachverdichtung Berngau“ sollten die folgenden Aspekte beachtet werden.
  • Hinsichtlich der angedachten Verlagerung des Rathauses in die Ortsmitte, sollten sich rechtzeitig Gedanken über die Nachnutzung des Rathauses sowie der umliegenden Freiflächen gemacht werden.
  • Im Bereich des Kindergartens – Anlieferung / Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen
  • Standort Hausarzt - Barrierefreiheit, Parkierung, Erweiterungsmöglichkeiten
  • Im Bereich der Schule - Anlieferung/Parkierung sowie Spiel- und Freiflächen
  • Wegeverbindungen

Für diesen gesamten Bereich ist eine Entwicklungsplanung erforderlich, hinsichtlich:
  • Der langfristigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung
  • Dem Untersuchen von möglichen Nachnutzungen für das Rathaus
  • Der verkehrssicheren Erschließung des KiGa und der Schule
    - Sicherer Hol-Bring-Verkehr
    - Verkehrssichere fußläufige Anbindung
    - Schulbusverkehr
  • Des ruhenden Verkehrs
    - Decken des Stellplatzbedarfs für vorhanden Infrastruktureinrichtungen (KiGa, Schule, Arztpraxis)
  • Dem Fußwegenetz / der Durchwegung des Gebietes, Anbindung an die Neumarkter Straße und an die angrenzenden Siedlungsbereiche

Ziel ist es eine zukunftsorientierte und nachhaltige Ortsentwicklung in Abstimmung zwischen der Gemeinde und den Bürgern zu erhalten. Vorteile sind hierbei für die
Gemeinde
  • Erfüllen der Zielsetzungen des LEP
  • Leichterer Zugang zu Fördermöglichkeiten
  • Nutzen von Entwicklungspotenzialen
  • Aufwertung des Ortskerns
Bürger
  • Ermöglichen von Bauwünschen
  • Wertsteigerung der Grundstücke
  • Bessere Vermarktbarkeit der Grundstücke

GRM Christian Wild fragte nach, warum der südliche Teil der Neumarkter Straße bei diesen Planungen nicht mit aufgenommen wurde. Herr Stadter erklärte, dass es in diesem Bereich voraussichtlich sehr schwierig und langwierig sein wird etwas zu erreichen, und die Gemeinde vorgegeben hat, dass schnell agiert werden soll. 1. BGM Thomas Meier fügte hinzu, dass der südliche Teil der Neumarkter Straße gegenüber dem Feuerwehrhaus im Anschluss ggf. auch noch entwickelt werden kann. GRM Christian Wild zeigte sich besorgt, dass das Förderprogramm bis dahin auslaufen k önnte.

GRM Gerhard Grad hinterfragte die angedachte Zeitschiene. Herr Stadter erklärte, dass zuerst der Rahmenplan und dann zeitlich fast parallel der Bebauungsplan erstellt werden soll. Ziel sei es einen Baubeginn im nächsten Jahr zu ermöglichen.

GRM Marion Behrends wies darauf hin, dass die Erstellung eines Gesamtkonzeptes im alten Gemeinderat vor nicht allzu langer Zeit abgelehnt worden war. GRM Stefan Meyer erklärte, dass dieses Konzept damals nur die künftige Nutzung des Rathauses beinhaltet hatte, und nicht den gesamten Bereich Kindergartenstraße/Eichenstraße/Schule. Die Erfordernis war dem Gremium bewusst, erschien dem Gremium damals jedoch noch nicht aktuell.

Datenstand vom 09.09.2020 12:12 Uhr