Information zum Instrument der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 12.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 4. Sitzung des Gemeinderates Berngau 12.08.2020 ö 3.1

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier informierte anhand von § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch über das Wesen der Veränderungssperre:

„Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass

1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,

deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.“

Datenstand vom 09.09.2020 12:12 Uhr