Antrag Freie Wähler - Fragen bzgl. Lukas-Anwesen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 14.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 6. Sitzung des Gemeinderates Berngau 14.10.2020 ö 2.1

Sachverhalt

2.1.1        Welche Kosten sind bislang in Zusammenhang mit den gemeindlichen Planungen zum Um-/ Anbau des Lukas-Anwesen im Einzelnen entstanden (Planungs-, Gutachten-, Beratungskosten etc.) und sind diese Kosten bereits in der aktuellen Kostenberechnung von 3,96 Mio. Euro enthalten?

Gesamtkosten Wettbewerb:                125.121,35 €
  • abzgl. darin enthalten        19.050,00 € Preisgeld        - 19.050,00 €
  • abzgl. Zuwendungen        ca. 44.000,00 €         - 44.000,00 €
       ------------------------
               = 62.081,00 €

Grunderwerb:        162.500 € + rd. 8.000 € NK        = 170.500,00 €

Die Kosten des Grunderwerbs und des Wettbewerbs (232.581€) sind nicht in den 3,96 Mio. € enthalten.

Aus dem Gremium wurde nachgefragt, wieviel Ertrag die auf dem Lukas-Anwesen befindliche PV-Anlage erwirtschaftet. Herr Möges erklärte, dass dies spontan nicht beantwortet werden kann, jedoch gerne bis zur nächsten Sitzung in Erfahrung gebracht wird.


2.1.2        Welche Aufträge hat die Gemeinde im Zusammenhang mit dem geplanten Um-/ Anbau des Lukas-Anwesens bereits vergeben, die noch in der Umsetzung sind bzw. noch nicht begonnen wurden? Welchen Status haben noch nicht abgeschlossene Aufträge sowohl zeitlich als auch kostenseitig?

  • Architektenleistungen, Statiker, Brandschutz, EnEV Ermittlung, Landschaftsarchitekt sowie Projektierung der „Fern“wärme befinden sich derzeit in der Leistungsphase der Genehmigungsplanung.
    Die entsprechenden Entgelte betragen inzwischen ca. 150.000 € und sind in der Kostenberechnung in Höhe von 3,96 Mio. € enthalten.
  • Der Glasfaseranschluss wurde bereits beauftragt. Die Kosten i.H.v. 31.085 € werden zu 80 % gefördert. Der Anteil der Gemeinde beträgt 6.217 €.

Aus dem Gremium wurden die beauftragten Leistungsphasen der Architektenleistungen hinterfragt. Diese sollten nochmals kontrolliert werden. Herr Möges führte aus, dass seines Wissens die Architektenleistungen bis inkl. der Leistungsphase 8 beauftragt wurden. Dies werde jedoch bis zur nächsten Sitzung ebenfalls nochmals überprüft.


2.1.3        Inwieweit würden sich die Förderzusagen der Städtebauförderung verändern, wenn die Gemeinde das Projekt nicht unmittelbar umsetzt, sondern die Umsetzung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben würde? Sind die Förderungen konkret an zeitliche Vorgaben für die Umsetzung gebunden?

Telefonat vom 08.10.20 mit der „Städtebauförderung“
„Das Projekt Lukas-Anwesen erhält erhöhte Fördermittel. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31.12.2021. Bis dahin besteht eine gesicherte Zusage der Mittel. Nach dieser Zeit fällt die Garantie weg. Der Topf ist aktuell noch gut gefüllt. Auch weitere Vorhaben sollten nun forciert werden, da die Garantie erst ab dem Bewilligungsbescheid besteht.“

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass lt. Rücksprache diese Frist bei einem zeitnahen Beginn der Maßnahme unproblematisch sei, die Fertigstellung der Maßnahme nicht bis zum 31.12.2021 erfolgt sein muss.

Zwischen dem „Lukas-Anwesen“ und der „Erkläranlage“ besteht ein kausaler Zusammenhang. Sollte das „Lukas-Anwesen“ nicht umgesetzt werden, wäre die erhöhte Förderung (80 % statt regulär 50 % der förderfähigen Kosten) für die „Erkläranlage“ fraglich und müsste dann ggf. zurückgezahlt werden. Die „Erkläranlage“ wurde als Außenbereich im Zusammenhang mit dem „Lukas-Anwesen“ gefördert.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte 1. BGM Thoma s Meier, dass der Bewilligungsbescheid erst mit Vorlage der Kostenberechnung erstellt wird.

Datenstand vom 03.11.2020 15:57 Uhr