Antrag Freie Wähler - Einsparungsmöglichkeiten bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen am Lukas-Anwesen vor Weiterführung offenlegen und beschlussmäßig behandeln


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 14.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 6. Sitzung des Gemeinderates Berngau 14.10.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Folgender Beschlussvorschlag wurde seitens der Freien Wähler schriftlich eingereicht:

„Der Gemeinderat Berngau wird sich in einer der kommenden Sitzungen im Jahr 2020 im Detail mit der Planung für das „Lukas-Anwesen“ beschäftigen. Hierbei werden insbesondere vorhandene Möglichkeiten zur Kostenminimierung offengelegt. Der Gemeinderat setzt sich mit diesen Einsparungsmöglichkeiten noch vor der Weiterführung des Projektes auseinander und bindet nach Möglichkeit örtliche Handwerksbetriebe beratend mit ein.“


Einsparmöglichkeiten vor Weiterführung des Projektes ermitteln
Lt. Aussage des Architekten Herrn Schmidt sind in der Kostenberechnung bereits Einsparmöglichkeiten als Puffer vorgesehen um ggf. auf Ausschreibungsergebnisse reagieren zu können. Würde man diese Kosten bereits jetzt kürzen, hätte man später keinen Spielraum mehr und eine Kostenüberschreitung sei vorprogrammiert.

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass der Förderbescheid auf Grundlage der Kostenberechnung in Höhe von 3,96 Mio. € ausgelegt ist. Würde der Puffer vorab weggelassen dann wird der Förderbescheid auch nur auf den reduzierten Betrag ausgestellt. Eine Nachforderung von Fördergeldern erweist sich grundsätzlich als problematisch, wenn die tatsächlichen Kosten die Kostenberechnung übersteigen. Aus diesem Grund ist es grundsätzlich sinnvoll einen Puffer einzuplanen.


Örtliche Handwerksbetriebe in die Planungen einbinden
BGM Meier berichtet von Gesprächen mit dem Architekten Herrn Schmidt. Lt. dessen Aussage haben alle beauftragen Planer seit 25 Jahren Erfahrung im Sanieren von historischen Gebäuden und Neubauten unter der Prämisse wirtschaftliches Bauen im Hinblick auf Bau- und Unterhaltskosten. Darüber hinaus wird die Kostenberechnung von der Städtebauförderung auf Wirtschaftlichkeit geprüft. Das vorherige Einbinden von örtlichen Handwerksbetrieben ist vergaberechtlich problematisch.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass er vollstes Vertrauen ggü. dem Architekten Herrn Schmidt und dem Team an Fachplanern hat. Außerdem hätte das Einbinden örtlicher Handwerksbetriebe in die Planung zur Folge, dass sie bei der Ausschreibung evtl. nicht teilnehmen dürften, da sie sonst einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Firmen hätten. Die Gemeinde wünscht sich natürlich, dass örtliche Handwerker aufgrund ihrer guten Qualität den Zuschlag bekommen. Dies sollte durch eine vorherige Einbindung in die Planung nicht gefährdet werden.

Von Seiten der Fraktion der Freien Wähler wurde die Meinung vertreten, dass die im Wettbewerb gewählte Variante der Sanierung aus kostentechnischer Sicht nicht sinnvoll sei. Diese Art der Sanierung sei nur sinnvoll, wenn es sich um ein Gebäude handeln würde, das unter Denkmalschutz steht. Die berechneten Kosten seien nach Meinung der Freien Wähler deutlich zu hoch und unwirtschaftlich. Dies sei ihnen von verschiedenen Personen so bestätigt worden, wie auch, dass die Bausubstanz des Gebäudes teilweise zu schlecht sei, um erhalten zu werden.

Aus dem Gremium wurde erwidert, dass die Kosten für eine Sanierung unter Denkmalschutzauflagen nochmals deutlich höher liegen würden als die vorliegende Kostenberechnung.

1. BGM Thomas Meier verglich die Kosten für den KiGa-Neubau in Höhe von 2,4 Mio. € für nur wenige Räume mit den rund 4 Mio. € angesetzte Kosten für die Sanierung des „Lukas-Anwesens“ mit deutlich höherer Kubatur. Daran sei bereits zu erkennen, dass man bei der Sanierung sehr kostenbewusst plant.

Herr Möges von der Verwaltung erklärte, dass das Gebäude vorab von Herrn Lerzer vom IB Lerzer begutachtet wurde. Herr Lerzer ist ein anerkannter Fachmann für die Beurteilung alter Gebäudebestände und wurde deshalb auch mit den statischen Berechnungen und der Planung des Brandschutzes beauftragt.
Im Einzelnen, auch hinsichtlich der Bohlendecke, die lt. Herrn Architekt Schmidt aufgrund ihrer Besonderheit erhalten werden sollte, ergänzte Herr Möges, dass man in diesen Punkten auf die beauftragten Experten vertrauen sollte.

GRM Birgit Ochsenkühn vertrat die Meinung, dass nur die Gemeinde alte erhaltenswerte Häuser sanieren kann, da dies oft für die Privatpersonen nicht zu stemmen sei. Das malerische Ortsbild von Berngau würde durch den Abriss der alten Gebäude und folglich Neubauten stark zum Negativen verändert.

Im Gremium wurde nochmals kontrovers die Berechnungsbasis, die Kostenberechnung selbst sowie die Notwendigkeit eines Puffers diskutiert.

Bevor es zur Beschlussfassung kam bat GR Sebastian Schrafl darum,  die Formulierung der Beschlussvorlage von „örtliche Handwerksbetriebe“ in „bewährte Handwerksbetriebe“ abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 8

Beschluss

„Der Gemeinderat Berngau wird sich in einer der kommenden Sitzungen im Jahr 2020 im Detail mit der Planung für das „Lukas-Anwesen“ beschäftigen. Hierbei werden insbesondere vorhandene Möglichkeiten zur Kostenminimierung offengelegt. Der Gemeinderat setzt sich mit diesen Einsparungsmöglichkeiten noch vor der Weiterführung des Projektes auseinander und bindet nach Möglichkeit bewährte Handwerksbetriebe beratend mit ein.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, gilt er somit als abgelehnt.

Datenstand vom 03.11.2020 15:57 Uhr