Der Antrag wurde in seinen Grundzügen erläutert. 1. BGM Thomas Meier vertrat hierzu die Meinung, dass das Aufkommen von Lastenfahrrädern derzeit eine Modeerscheinung ist, die in Städten durchaus sinnvoll erscheinen mag. Jedoch sehe er für die Gemeinde Berngau keine Ziele, die mit einem Lastenfahrrad vorteilhafter angefahren werden könnten. Für die üblichen Einkäufe im Gemeindegebiet genügt hier in der Regel der Fahrradkorb.
GRM Marion Behrends erklärte, dass in Berngau die Ziele (z.B. Getränkemarkt) zwar begrenzt seien, jedoch im Hinblick auf den aktuellen Boom von E-Bikes jetzt der richtige Zeitpunkt sei, um den Einstieg in eine umweltfreundliche Mobilität zu unterstützen und einen Anreiz für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder Fahrradanhängers zu geben.
1. BGM Thomas Meier wies darauf hin, dass durch die Einführung einer Förderung lediglich Aufwand und Kosten für die Verwaltung entstünden, da Förderrichtlinien erstellt werden müssten, in denen die förderfähigen Fahrzeuge und die Fördermodalitäten genau definiert werden müssen. Die vorliegenden Richtlinien der Stadt Neumarkt umfassen z. B. drei 3 Seiten.
Einerseits soll die Gemeinde Kosten sparen – er verwies auf die Ablehnung eines farbigen Mitteilungsblattes in einer der letzten Sitzungen – und andererseits sollen hier Kosten generiert werden, für die kein gemeindlicher Auftrag besteht.
Abgesehen davon ergänzte 1. BGM Thomas Meier, dass es noch nicht klar sei, ob diese Art der Förderung auch in das AOM-Energie-Effizienz-Programm mit aufgenommen werden kann. Dies wird derzeit noch mit der AOM abgeklärt.
GRM Gerhard Grad fügte hinzu, dass er Probleme bzgl. der Definition des „Lastenfahrrads“ sehe. Ist z. B. ein Fahrrad mit zwei Körben für einen Zeitungsausträger auch schon ein förderfähiges Lastenfahrrad?
Im Gremium war man überwiegend der Meinung, dass für die Bürger kein Anreiz für den Kauf eines Lastenfahrrades, E-Bikes oder Fahrradanhängers geschaffen werden muss. Wer sich so etwas zulegen will, tue dies auch ohne die Möglichkeit einer Förderung.