Bauantrag - Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Carport und Einfachgarage auf Fl.Nr. 2020/2, Gemarkung Berngau (Veilchenweg 9a, 92361 Berngau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 14.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 6. Sitzung des Gemeinderates Berngau 14.10.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Christopher Simon, Birkenstraße 20, 92361 Berngau
Der Bauantrag wurde bereits in der letzten Sitzung behandelt und aufgrund der fehlenden Stellplätze abgelehnt. Im nun vorliegenden Bauantrag wurden ausreichend Stellplätze mit eingeplant.
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob die Gemeinde kontrolliert, ob die Stellplätze wie geplant eingerichtet und genutzt werden. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass nur bei gemeldeten Problemen vom Schneeräumer oder der Müllabfuhr, die Stellplätze kontrolliert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss

„Zum Bauantrag von Christopher Simon für den Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Carport und Einfachgarage auf Fl.Nr. 2020/2, Gemarkung Berngau (Veilchenweg 9a, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reifenstein II“ hinsichtlich
- Überschreitung der Baugrenze der Garage
- Überschreitung der Grundflächenzahl/GRZ (0,79 statt 0,40)
- Überschreitung der Geschossflächenzahl/GFZ (1,0 7 statt 0,50)
- Abweichung der Dachneigung des Anbaus (10° statt 32-42°)
- Kniestock des Anbaus (kein Kniestock statt max. 1,00 m)
- der Art der Vollgeschosse (EG+OG statt EG+DG)
- der Überschreitung der Wandhöhe des Anbaus (5,41 m statt 4,20 m)
erteilt.“

Datenstand vom 03.11.2020 15:57 Uhr