Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Am Dümpfel "


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 14.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 6. Sitzung des Gemeinderates Berngau 14.10.2020 ö 6

Sachverhalt

GRM Christian Wild erinnerte, dass bereits in der letzten Sitzung vereinbart wurde auch die Planungsleistungen zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss zu beschließen. Dies sollte unbedingt bis zur nächsten Sitzung erfolgen, um keine weitere Zeit zu verlieren .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Berngau einen Bebauungsplan für ein allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) mit der Bezeichnung „Am Dümpfel“ auf.
Er umfasst die Ausweisung der bisher als ausschließlich landwirtschaftliche Fläche genutzten Grundstücke von Fl.Nr. 2681, 2682, 2682/2 und 2683/1, jeweils Gemarkung Berngau als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“ nach § 4 BauNVO.
Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 35.000 m² schließt im Süden an die Ortschaft Berngau. Im Westen wird die Planungsfläche durch die Gemeindeverbindungsstraße Berngau – Tyrolsberg begrenzt. Im Norden und Osten schließt das zukünftige Wohnbaugebiet an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 2680 und 2667, Gemarkung Berngau an.
Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelverfahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau – Deckblatt Nr. 15 durchgeführt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 15. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:
Die Änderung umfasst die bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 2681, 2682, 2682/2 und 2683/1, jeweils Gemarkung Berngau als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“ nach § 4 BauNVO.
Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 35.000 m² schließt im Süden an die Ortschaft Berngau. Im Westen wird die Planungsfläche durch die Gemeindeverbindungsstraße Berngau – Tyrolsberg begrenzt. Im Norden und Osten schließt das zukünftige Wohnbaugebiet an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 2680 und 2667, Gemarkung Berngau an.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 03.11.2020 15:57 Uhr