Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Langenbüchel III" und Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 7. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.11.2020 ö 4

Sachverhalt

GRM Michael Ochsenkühn wies darauf hin, dass mit Ausweisung dieses neuen Gewerbegebietes vor allem der Verkehr durch LKWs zunehmen wird. 1. BGM Thomas Meier erwiderte, dass aus diesem Grund auch die Trocknungsstraße saniert werden muss, die Kosten hierfür sollen auf die Käufer der Gewerbeflächen umgelegt werden. Außerdem bestehe bereits eine gute Anbindung an die St2238.

Eine von GRM Michael Ochsenkühn angesprochene weitere Erweiterung des Gewerbegebietes dürfte nach Meinung von Hr. Möges voraussichtlich aus immissionsschutzrechtlichen Gründen auf beiden Seiten schwer möglich sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Mittelricht einen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “Langenbüchel III“ auf.

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 78, 78/4, 78/6 und 78/7, jeweils der Gemarkung Mittelricht als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche von 16.250 m² schließt im Süden an das Grundstück Fl.Nr. 78/3, Gemarkung Mittelricht an. Im Norden und Westen wird die Planungsfläche durch die gemeindlichen Straßen Fl.Nr. 140, Gemarkung Röckersbühl und Fl.Nr. 78/2, Gemarkung Mittelricht begrenzt. Im Osten reicht die Planungsfläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Mittelricht.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass zwischen der Gemeinde Berngau und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag über die Kosten geschlossen wird. Der Vorhabenträger verpflichtet sich alle anfallenden Kosten, wie z. B. Erschließungskosten, Planungskosten, Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahme zu übernehmen.

Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelverfahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau – Deckblatt Nr. 16 durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungsplans- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 16. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 78, 78/4, 78/6 und 78/7, jeweils der Gemarkung Mittelricht als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche von 16.250 m² schließt im Süden an das Grundstück Fl.Nr. 78/3, Gemarkung Mittelricht an. Im Norden und Westen wird die Planungsfläche durch die gemeindlichen Straßen Fl.Nr. 140, Gemarkung Röckersbühl und Fl.Nr. 78/2, Gemarkung Mittelricht begrenzt. Im Osten reicht die Planungsfläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 77, Gemarkung Mittelricht.

Der Änderungsbeschluss (bzw. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Langenbüchel III“) steht unter dem Vorbehalt, dass zwischen der Gemeinde Berngau und dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag über die Kosten geschlossen wird. Der Vorhabenträger verpflichtet sich alle anfallenden Kosten, wie z. B. Erschließungskosten, Planungskosten, Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahme zu übernehmen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 07.12.2020 10:04 Uhr