Finanzierung der Quellsanierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 3.2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Frau Bayer von der VG, die ausführlich die Möglichkeiten für die Sanierung der Quellen erörterte.

Was sind Verbesserungsbeiträge?
In Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.
Verbesserungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung wie z. B. der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung ein Vorteil erwächst.
Der Verbesserungsbeitrag kann bei jeder Verbesserungsmaßnahme im Bereich der öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

Variante 1 – Erhebung von Verbesserungsbeiträgen
  • Beitragspflichtiger Aufwand:                144.000,00 €
  • Grundstücksfläche 30 %, Geschossfläche 70 %
  • Beitragssatz Grundstücksfläche:        0,05 €/m²
  • Beitragssatz Geschossfläche:                0,31 €/m²

Beispiele:
  • Durchschnittliches Anwesen mit Grundstücksfläche 800 m²
    und Geschossfläche 200 m²:                        102,00 € netto
  • Bauplatz (unbebautes Grundstück) mit Grundstücksfläche 700 m²
    und (fiktive) Geschossfläche 280 m²:                121,80 € netto
  • Landwirtschaftliches Anwesen mit Grundstücksfläche 1.500 m²
    und Geschossfläche 400 m²:                        199,00 € netto
  • Gewerbliche Anwesen mit Grundstücksfläche 10.000 m²
    und Geschossfläche 5.000 m²:                        2.050,00 € netto

Variante 2 – Anhebung der Wassergebühren
  • Umlagefähiger Aufwand:                144.000,00 €
  • Kalkulatorische Kosten gesamt:        6.480,00 €
  • Geschätzter Wasserverbrauch:                89.986 m³
  • Erhöhung der Gebühren um 0,07 €/m³ auf 0,84 €/m³

Variante 3 – Aufteilung auf Verbesserungsbeiträge (80 %) und Gebühren (20 %)
Beiträge:
  • Beitragsfähiger Aufwand:                115.200,00 €
  • Grundstücksfläche 30 %, Geschossfläche 70 %
  • Beitragssatz Grundstücksfläche:        0,04 €/m²
  • Beitragssatz Geschossfläche:                0,25 €/m²

Beispiele Beiträge:
  • Durchschnittliche Anwesen mit Grundstücksfläche 800 m²
    und Geschossfläche 200 m²:                        82,00 € netto
  • Bauplatz (unbebautes Grundstück) mit Grundstücksfläche 700 m²
    und (fiktive) Geschossfläche 280 m²:                98,00 € netto
  • Landwirtschaftliches Anwesen mit Grundstücksfläche 1.500 m²
    und Geschossfläche 400 m²:                        160,00 € netto
  • Gewerbliches Anwesen mit Grundstücksfläche 10.000 m²
    und Geschossfläche 5.000 m²:                        1.650,00 € netto

Gebühren:
  • Umlagefähiger Aufwand:                28.800,00 €
  • Kalkulatorische Kosten gesamt:        1.296,00 €
  • Geschätzter Wasserverbrauch:                89.986 m³
  • Erhöhung der Wassergebühren um 0,01 €/m³ auf 0,78 €/m³


1. BGM Thomas Meier fügte hinzu, dass mit einer Erhöhung der Wassergebühren die Kosten erst im Laufe der nächsten 40 Jahre von den Verbrauchern zurückgeholt werden. Hierbei sind auch Mieter von einer Erhöhung betroffen. Über einen einmaligen Verbesserungsbeitrag werden die Kosten zeitnah wieder zurückgeholt und von den Haus-Eigentümern sowie auch von den Eigentümern brach liegender Grundstücke erhoben.
Für die Verwaltung würde durch die Erhöhung der Wassergebühren weniger Aufwand entstehen. Die Erhebung eines Verbesserungsbeitrages erfordert die Ausstellung von rund 800 Bescheiden.

Herr Möges von der VG fügte hinzu, dass die Berechnung von Verbesserungsbeiträgen sehr aufwändig verlaufen kann, der einfachere Weg wäre über die Erhöhung der Gebühren. Unabhängig davon steht im nächsten Jahr zusätzlich eine externe Überprüfung der aktuellen Gebühren an. Die hieraus höchstwahrscheinlich resultierende Anpassung der Gebühren sollte nicht in einem Zug mit der heute diskutierten Anpassung erfolgen.

Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass grundsätzlich von viel höheren Kosten für die Bürger ausgegangen wurde als vorgestellt. Durch die o. g. Beträge sollte kein Bürger oder Unternehmen besonders hart getroffen werden. Nach kurzer Diskussion war man sich im Gremium einig, dass die Gemeinde nicht für die Dauer von 40 Jahren in Vorleistung gehen sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss

„Die Kosten für die Quellsanierung werden über die vorgestellte Variante 1 - Erhebung von Verbesserungsbeiträgen von den Bürgern eingefordert.“

Datenstand vom 06.10.2020 12:30 Uhr