Bauantrag - Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Einfachgarage und Carport auf Fl.Nr. 2020/2, Gemarkung Berngau (Veilchenweg 9a, 92361 Berngau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Christopher Simon, Birkenstraße 20, 92361 ‚Berngau
1. BGM Thomas Meier wies darauf hin, dass bei diesem Bauvorhaben vor allem die Parksituation problematisch sei, da sich das betreffende Gebäude am Ende einer Sackgasse mit Wendehammer befindet. Im betreffenden Gebäude sollen mit dem Umbau zwei Wohneinheiten untergebracht werden. Lt. den neuen Bebauungsplänen werden pro Wohneinheit zwei Stellplätze gefordert. Es ist jedoch nur ein richtiger Stellplatz vorhanden. Die Nachbarn haben den Bauantrag unterschrieben.

Nachverdichtung sei zwar generell wünschenswert, ergänzte Herr Möges von der VG, jedoch könnte die Parkplatzsituation zu größeren Problemen führen, wenn z. B. die Zufahrt und Wendemöglichkeit für das Müllauto nicht mehr gegeben ist.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Beschluss

„Zum Bauantrag von Christopher Simon für den Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage zu einem Zweifamilienwohnhaus mit Carport und Einfachgarage auf Fl.Nr. 2020/2, Gemarkung Berngau (Veilchenweg 9a, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Reifenstein II“ hinsichtlich
- Überschreitung der Baugrenze der Garage
- Überschreitung der Grundflächenzahl/GRZ (0,79 statt 0,40)
- Überschreitung der Geschossflächenzahl/GFZ (1,07 statt 0,50)
- Abweichung der Dachneigung des Anbaus (10° statt 32-42°)
- Kniestock des Anbaus (kein Kniestock statt max. 1,00 m)
- der Art der Vollgeschosse (EG+OG statt EG+DG)
- der Überschreitung der Wandhöhe des Anbaus (5,41 m statt 4,20 m)
erteilt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit de r abgegebenen Stimmen erhalten hat, gilt er somit als abgelehnt.

Datenstand vom 06.10.2020 12:30 Uhr