Bauantrag - Neubau Lagerhalle mit Bürogebäude auf Fl.Nr. 141/2 unsd 141/3, Gemarkung Röckersbühl (Am Espan 6, 92361 Berngau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Sandra Stigler, Am Brückl 8, 92361 Berngau
Der für diesen Bereich aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan (GE-Langenbüchel II) ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die 2. Auslegung steht noch aus. Somit fehlen noch die folgenden Unterlagen von Seiten des Bauherrn: Freiflächengestaltungsplan, Erklärung über vorzeitigen Baubeginn gem. §33 BauGB, Durchführungsvertrag mit der Gemeinde
Herr Möges von der VG erörterte dem Gremium ausführlich das notwendige Verfahren zur Genehmigung des in diesem Fall erforderlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss

„Zum Bauantrag von Sandra Stigler für den Neubau einer Lagerhalle mit Bürogebäude auf Fl.Nr. 141/2 und 141/3, Gemarkung Röckersbühl (Am Espan 6, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt, dass der noch fehlende Freiflächengestaltungsplan entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachzureichen ist. Der Freiflächengestaltungsplan ist durch die Verwaltung (Bauamt) zu prüfen und zu genehmigen. Ebenfalls ist die Erklärung nach § 33 BauGB über die Zulässigkeit von Bauvorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Einhaltung der zukünftigen Festsetzungen (GE-Langenbüchel II) abzugeben.
Der Bauantrag wird erst an das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. weiter geleitet, sobald die noch fehlenden Unterlagen nachgereicht und ein Durchführungsvertrag geschlossen wurde.“

Datenstand vom 06.10.2020 12:30 Uhr