Richtlinien zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 5. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.09.2020 ö 5

Sachverhalt

a) Vorstellung der Richtlinien
Die vom Bauausschuss erarbeiteten Richtlinien wurden über das RIS den Gemeinderäten zur Verfügung gestellt. (zuletzt am 12.08.2020)


b) Beratung und Beschlussfassung
Diskussionspunkte in den Bauausschusssitzungen waren
- die zulässige Höchstfläche pro Gemarkung
- die Eingrünung, ggf. mit heimischen Laubhölzern
- Ausgleichsfläche (0,2 der Basisfläche) vom Investor innerhalb des Gemeindegebietes

Bzgl. der Eingrünung hat das LRA Neumarkt die folgende Stellungnahme abgegeben.
„Wir als untere Naturschutzbehörde fordern immer eine Hecke zur Eingrünung von PV-Anlagen in der freien Landschaft. Nur in sehr seltenen, begründeten Ausnahmefällen weicht die planende Gemeinde von dieser Forderung ab. Ein solcher Ausnahmefall wird im vorliegenden Fall nicht gesehen. Insbesondere hier im Vorfeld eines Landschaftsschutzgebietes ist eine gute Eingrünung überaus wichtig und der Platz ist ja auch vorhanden. Dementsprechend ist es erfreulich, wenn die Gemeinde ebenfalls auf eine Hecke besteht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss

„Den vorgestellten Richtlinien zur Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen wird vorbehaltlich der folgenden Änderung zugestimmt:
- Punkt 7, 4. Anstrich – Umliegenden Wege und Grundstücke sind von der Eingrünung durch regelmäßigen Rückschnitt freizuhalten.“

Datenstand vom 06.10.2020 12:30 Uhr