Bauantrag - Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2609, Gemarkung Berngau (Lärchenstraße 2, 92361 Berngau)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 10. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.02.2021 ö 3.5

Sachverhalt

Josef Schmid, Lärchenstraße 2, 92361 Berngau
Die Abmessungen des Carports betragen 5,95m x 10,36m bei einer Höhe von 2,50m. Der lt. Bauordnung vor der öffentlichen Fläche (Lärchenstraße) erforderliche Stauraum von 3 m ist nicht vorhanden. Außerdem wird die max. zulässige Grenzbebauung überschritten (12,17 m statt 9,00 m).

Im Gremium war man sich nach kurzer Diskussion einig, dass dem Antrag aufgrund des fehlenden Stauraums und der fehlenden Einsehbarkeit der öffentlichen Fläche, hier im Besonderen der Gehweg, nicht zugestimmt werden kann. An der südlichen Wand müsste die Einsehbarkeit durch bauliche Maßnahmen (Sichtfenster etc.) gewährleistet sein. Weiterhin müsse für die Bebauung inkl. Dach ein Abstand von mindestens 0,5 m zum Gehweg eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Beschluss

„Zum Bauantrag von Josef Schmid für die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 2609, Gemarkung Berngau (Lärchenstraße 2, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten halt gilt er somit als abgelehnt.

Datenstand vom 10.03.2021 08:26 Uhr