PV-Anlagen in der Gemeinde Berngau


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass aktuell 12 Anfragen für die Errichtung von PV-Freiflächen-Anlagen mit einer Gesamtfläche von rund 65 ha vorliegen. Für alle gemeindlichen Gemarkungen wurden Anträge gestellt. Für die Gemarkung Berngau wurden deutlich mehr Flächen, als die lt. den Richtlinien definierten max. 10 ha, angefragt.

In der Bauausschusssitzung vom 04.03.21 mit 13 Gemeinderäten und dem Bürgermeister wurden auf Basis der Richtlinien die vorliegenden Anträge vorbesprochen und „ungeeignete“ Anlagen ausgefiltert, jedoch grundsätzlich unter der Voraussetzung, dass keine negativen Auswirkungen bzgl. dem Ersatzneubau der Stromtrasse P53 zu erwarten sind.

Die Richtlinien müssen in Absprache mit der Gemeinde bis zur 1. Auslegung erfüllt werden.
Ein Muster für die erforderlichen Durchführungsverträge sollte einmalig von einem Fachanwalt ausgearbeitet werden. Hierin muss u. a. enthalten sein, dass die Haftung beim Investor liegt, falls aufgrund einer für die Gemeinde negativen Auswirkung auf die Stromtrasse ein Stopp der Planungen erfolgen muss.

GRM Matthias Braun merkte an, dass es seiner Meinung nach sehr bedauerlich ist, dass im Rahmen der Abwägung die angebotenen Geschäftsmodelle der Betreiber kein Entscheidungsmerkmal waren. Dieses Thema hätte stärker hinterfragt werden sollen.
1. BGM Thomas Meier bedankte sich in diesem Zuge bei GRM Matthias Braun für die von ihm verfasste Information zu den möglichen Beteiligungsmodellen, die an die Mitglieder des Gremiums verteilt worden war. Der Gemeinderat kam überein, dass es wichtiger sei, in welcher Lage sich die Anlage befinde, als welches Beteiligungsmodell der Betreiber anbietet.
3. BGM Sebastian Schrafl fügte hinzu, dass er hoffe, dass die Grundstückseigentümer diesen Hinweis als Anreiz nehmen, um mit ihren Anbietern nochmal über die möglichen Beteiligungsmodelle zu verhandeln.
1. BGM Thomas Meier machte abschließend nochmals deutlich, dass die Gemeinde zwar das Genossenschaftsmodell bevorzugen würde, er allerdings keine Verpflichtung hinsichtlich eines Investors geben könne. Selbst eine Empfehlung sieht er kritisch, da hieraus im Falle von Problemen Ansprüche des Grundstücksbesitzers entstehen könnten.

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr