Aufstellungsbeschluss der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Ofen" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 18 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 195, 196, 200 und 201, Gemarkung Mittelricht


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma Südwerk Projektgesellschaft mbH wird zugestimmt. Für die beiden Grundstücke Fl.Nr. 200 und 201, Gemarkung Mittelricht wird ein Bauleitverfahren eingeleitet. Die Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196, Gemarkung Mittelricht werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Ofen“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung der Grundstücke Fl.Nr. 200 und 201, jeweils Gemarkung Mittelricht.

Vorhabenträger:        Firma Südwest Projektgesellschaft mbH, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 58.350 m² schließt im Norden an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 197, Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Süden bis zum Grundstück Fl.Nr. 202, Gemarkung Mittelricht. Im Westen und Osten wird die Fläche durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 199 und 203, jeweils Gemarkung Mittelricht und Fl.Nr. 495, Gemarkung Berngau begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 18. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzten und dargestellten Grundstücke Fl.Nr. 200 und 201, jeweils der Gemarkung Mittelricht als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 58.350 m² schließt im Norden an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 197, Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Süden bis zum Grundstück Fl.Nr. 202, Gemarkung Mittelricht. Im Westen und Osten wird die Fläche durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 199 und 203, jeweils Gemarkung Mittelricht und Fl.Nr. 495, Gemarkung Berngau begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr