Aufstellungsbeschluss der Firma bos.ten AG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Gehrn" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 19 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 3425 und 3427, Gemarkung Berngau


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma bos.ten AG wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nrn. 3425 und 3427, Gemarkung Berngau wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Gehrn“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung der Grundstücke Fl.Nr. 3425 und 3427, jeweils Gemarkung Berngau.

Vorhabenträger:        Firma bos.ten AG, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 90.000 m² schließt im Norden und Westen an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 2880 und 2664, jeweils Gemarkung Berngau. Die Planfläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 2660, Gemarkung Berngau und dem Grundstück Fl.Nr. 3426, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Planfläche bis zu den gemeindlichen Wegen Fl.Nr. 2659 und 3431, jeweils Gemarkung Berngau.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 19. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzte und dargestellte Grundstücke Fl.Nr. 3425 und 3427, jeweils Gemarkung Berngau als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 90.000 m² schließt im Norden und Westen an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 2880 und 2664, jeweils Gemarkung Berngau. Die Planfläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 2660, Gemarkung Berngau und dem Grundstück Fl.Nr. 3426, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Planfläche bis zu den gemeindlichen Wegen Fl.Nr. 2659 und 3431, jeweils Gemarkung Berngau.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr