Aufstellungsbeschluss der Firma BBV Landsiedlung GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Hasenäcker" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 20 der Gemeinde Berngau auf Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma BBV Landsiedlung GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Hasenäcker“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 353, der Gemarkung Röckersbühl.

Vorhabenträger:        Firma BBV LandSiedlung GmbH, München
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca.41.800 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 360 und 354, jeweils Gemarkung Röckersbühl. Die Fläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 352, Gemarkung Röckersbühl begrenzt. Die Planfläche reicht im Osten bis zum Radweg bzw. zur Staatsstraße Fl.Nr. 343 und 344, Gemarkung Röckersbühl.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 20. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung das bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 353, Gemarkung Röckersbühl als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca.41.800 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 360 und 354, jeweils Gemarkung Röckersbühl. Die Fläche wird im Süden durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 352, Gemarkung Röckersbühl begrenzt. Die Planfläche reicht im Osten bis zum Radweg bzw. zur Staatsstraße Fl.Nr. 343 und 344, Gemarkung Röckersbühl.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr