Aufstellungsbeschluss der Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Geierin" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 23 der Gemeinde Berngau auf 599, Gemarkung Woffenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.7

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 599, Gemarkung Woffenbach wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Geierin“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 599, Gemarkung Woffenbach.

Vorhabenträger:        Firma Ostwind Erneuerbare Energien GmbH, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 56.080 m² schließt im Norden und Westen an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 600, Gemarkung Woffenbach. Die Planfläche wird im Süden und Osten durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 597 und 588, jeweils Gemarkung Woffenbach begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 21. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung das bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 599, Gemarkung Woffenbach als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 56.080 m² schließt im Norden und Westen an den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 600, Gemarkung Woffenbach. Die Planfläche wird im Süden und Osten durch die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 597 und 588, jeweils Gemarkung Woffenbach begrenzt.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr