Aufstellungsbeschluss der Firma Primus Solar GmbH zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "SO Photovoltaik Lohe" und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes - Deckblatt 24 der Gemeinde Berngau auf 310, Gemarkung Mittelricht


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 2.8

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 1

„Dem Antrag der Firma Primus Solar GmbH wird zugestimmt. Das Bauleitverfahren für die Fl.Nr. 310, Gemarkung Mittelricht wird eingeleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “SO Photovoltaik Lohe“ auf. Die Planungsfläche umfasst die Ausweisung des Grundstückes Fl.Nr. 310, Gemarkung Mittelricht.

Vorhabenträger:        Firma Primus Solar GmbH, Regensburg
Vorhaben:                Errichtung und Betrieb einer Photovoltaik Freiflächenanlage

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 37.500 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 247 und 311, jeweils Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 309, Gemarkung Mittelricht. Im Süden wird die Fläche durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 194, Gemarkung Forst (Gemeinde Sengenthal) begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet. Bevor der Bebauungsplan erlassen wird sind die Richtlinien der Gemeinde zu erfüllen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 3

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungs- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 22. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung das bisher als landwirtschaftliche Fläche genutzte und dargestellte Grundstück Fl.Nr. 310, Gemarkung Mittelricht als Sondergebiet (§ 11 Baunutzungsverordnung).

Die zur Festsetzung des „Sondergebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 37.500 m² schließt im Norden und Osten an die gemeindlichen Wege Fl.Nr. 247 und 311, jeweils Gemarkung Mittelricht. Die Planfläche reicht im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 309, Gemarkung Mittelricht. Im Süden wird die Fläche durch den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 194, Gemarkung Forst (Gemeinde Sengenthal) begrenzt.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr