Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Berngau für das Haushaltsjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 4.1

Sachverhalt

GRM Bernhard Meckl als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses verlas die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2020.

Im Zuge der Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2018 wurden die folgenden Punkte bemängelt:

  1. Festgestellt wurde, dass bei einer Rechnung über einen Telefonbucheintrag über insgesamt 2.603,72 € eine Aufteilung der Kosten auf vier Körperschaften nicht ersichtlich war sowie die Unterschrift des Anordnungsbefugten Ersten Bürgermeisters fehlte.

1. BGM Thoms Meier erklärte hierzu, dass die Aufteilung im groben richtig sei, jedoch im Detail nicht mehr nachvollzogen werden kann, auf welcher Basis diese Aufteilung erfolgt ist.
Das Fehlen von Unterschriften ist künftig aufgrund der Umstellung auf digitale Kassenführung nicht mehr möglich.

  1. Zudem monierten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, dass bei einigen Rechnungen der Rechnungseingangsstempel sowie die Unterschrift des Anordnungsbefugten Ersten Bürgermeisters fehlten.

Auch hier erklärte 1. BGM Thomas Meier, dass das Fehlen von Unterschriften künftig aufgrund der Umstellung auf digitale Kassenführung nicht mehr möglich ist.

  1. Angeregt wurde, dass die Lieferscheine zeitnah in die Verwaltung gebracht werden sollen, um somit eine ordnungsgemäße Prüfung der Rechnungen zu gewährleisten.

Die Anregung wurde an die betreffenden Stellen weitergegeben.

  1. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Mitarbeiter des Bauhofes am Ende des Jahres zum Teil weiterhin erheblichen Resturlaub hatten. Die Mitarbeiter sollen deshalb nach Möglichkeit angehalten werden, Urlaub abzubauen.

1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass bereits eine Stellenausschreibung für einen weiteren Bauhof-mitarbeiter veranlasst wurde und demnächst die Vorstellungsgespräche stattfinden. GRM Harald Meier merkte hierzu an, dass die Bauhof-Mitarbeiter auch aktiv dazu angehalten werden sollen ihren Resturlaub abzubauen. 1. BGM Thomas Meier erwiderte hierzu, dass dies erfolge, sofern ausreichend Personal vorhanden ist.

  1. Die Stundennachweise der geringfügig Beschäftigten wurden einer Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass bei einem geringfügig Beschäftigten zum Jahresende noch eine Abrechnungsschuld von 598,00 € vorhanden war. Nachgefragt wurde, wie mit einer solchen verfahren wird. Die angewandte Guthabenfortführung muss auf rechtliche Richtigkeit geprüft werden, insbesondere sozialversicherungsrechtlich!

1. BGM Thomas Meier erklärte, dass die o. g. Situation von der Personalabteilung geprüft wurde und ein normales Prozedere darstelle. Bei monatlicher Vorauszahlung der Lohnkosten werden dann für Dezember erst im Folgejahr die Minusstunden wieder hereingearbeitet.
GRM Harald Meier wies darauf hin, dass hier aufgrund der geringfügigen Beschäftigung nochmal explizit die rechtliche Richtigkeit dieses Verfahrens geprüft werden sollte.

sh. Anlage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GRM Christian Wild, pers. beteiligt)

Beschluss

„Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 vom 27.11.2020 wurde bekanntgegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. Gleichzeitig werden alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt, soweit eine Beschlussfassung hierüber bisher unterblieben ist.“

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr