Videoüberwachung bei der "Erkläranlage", hier: Beratung und Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau 17.03.2021 ö 7

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier stellte zur Diskussion, ob von Seiten des Gremiums an der Erkläranlage eine Videoüberwachung befürwortet wird. Seiner Meinung nach wäre eine Videoüberwachung außerhalb der Öffnungszeiten sinnvoll, um Vandalismus vorzubeugen. Die dort vorhandenen Möbel und die Technik im Wert von rund 9.000 € sind ansonsten nicht versichert. Ob dies bzgl. dem Datenschutz rechtlich zu begründen ist, müsse dann erst noch geprüft werden. Einige Auflagen wären hier zu beachten. Es muss beispielsweise mit einem Schild darauf hingewiesen werden.

GRM Matthias Braun vertrat die Meinung, dass das Vorhaben aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch zu sehen ist, da dies einen massiven Grundrechtseingriff darstelle. Eine Objektüberwachung sei nur zulässig, wenn vorher eine Gefährdungsprognose erfolgt, was ohne Vorschäden nicht möglich sei. Außerdem würde dieses Thema im Zusammenhang mit Schülern noch weit kritischer gesehen. Vor einer Entscheidung durch das Gremium sollte vorab unbedingt geklärt werden, ob und was rechtlich überhaupt zulässig ist.

1. BGM Thomas Meier widersprach diesem Vorgehen. Seiner Meinung nach sollte der Gemeinderat zuerst darüber beschließen, ob hier grundsätzlich eine Videoüberwachung als sinnvoll erachtet wird, erst dann sollte ggf. in eine rechtliche Beratung investiert werden.

Im Gremium wurde kontrovers das Für und Wider einer Videoüberwachung an der Erkläranlage diskutiert. Einerseits wolle man den Bürgern nicht von vornherein Vandalismus unterstellen, andererseits sollte nicht erst gewartet werden bis etwas passiert ist und vor allem die abschreckende Wirkung einer Kamera genutzt werden. Es sei zu erwarten und ja auch gewünscht, dass sich die Erkläranlage zu einem Begegnungsort entwickelt. Ggf. sollten Öffnungszeiten definiert werden, zu denen eine Kameraüberwachung ausbleibt.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass Aufnahmen, wie auch beim Grüngut-Container, nach 72 Stunden wieder gelöscht werden und nur angesehen werden, sofern es denn einen Vorfall gibt. Die Technik könnte so eingerichtet werden, dass die Kamera auch in den Abendstunden jederzeit von berechtigten Personen durch einen Schlüssel deaktiviert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich einer Videoüberwachung an der „Erkläranlage“ zu prüfen.“

Datenstand vom 31.03.2021 14:49 Uhr