Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt 17 und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Jura-Garnelen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 5.2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 1

„Die Gemeinde Berngau ändert den Flächennutzungsplans- und Landschaftsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 17. Durch das Deckblatt ist folgende Änderung vorgesehen:

Festsetzung des bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellte Grundstücke Fl.Nr. 287 (Teilfläche) und 287/1 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Berngau als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche schließt im Süden an die gemeindliche Straße Fl.Nr. 5306, Gemarkung Berngau. Im Norden wird die Planungsfläche durch das Grundstück Fl.Nr. 287/1 (Teilfläche), Gemarkung Berngau und dem gemeindlichen Weg Fl.Nr. 286, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Fläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 288, Gemarkung Berngau und im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 287, Gemarkung Berngau.

Der Änderungsbeschluss (bzw. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Jura-Garnelen“) steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens, der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Berngau einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet (§ 8 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung „Jura-Garnelen“ auf.

Festsetzung der bisher als landwirtschaftliche Flächen dargestellte Grundstücke Fl.Nr. 287 (Teilfläche) und 287/1 (Teilfläche), jeweils der Gemarkung Berngau als Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO).

Die zur Festsetzung des Gewerbegebiets vorgesehene Fläche schließt im Süden an die gemeindliche Straße Fl.Nr. 5306, Gemarkung Berngau. Im Norden wird die Planungsfläche durch das Grundstück Fl.Nr. 287/1 (Teilfläche), Gemarkung Berngau und dem gemeindlichen Weg Fl.Nr. 286, Gemarkung Berngau begrenzt. Im Osten reicht die Fläche bis zum Grundstück Fl.Nr. 288, Gemarkung Berngau und im Westen bis zum Grundstück Fl.Nr. 287, Gemarkung Berngau.

Der Aufstellungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde Berngau abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens, der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der Kosten für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) verpflichtet.


Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren wird im Parallelverfahren gemeinsam mit der Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Berngau – Deckblatt Nr. 17 durchgeführt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Datenstand vom 09.06.2021 09:44 Uhr