Weitere Bekanntgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 13. Sitzung des Gemeinderates Berngau 19.05.2021 ö 6.5

Sachverhalt

  1. Im Schuljahr 2021/2022 werden voraussichtlich 322 Kinder die Mittelschule Berngau besuchen. Hier wird es jeweils eine 5., eine 6., eine 7. und eine Klasse M8 geben.
    In der Grundschule wird es mit 115 Kindern jeweils eine Klasse pro Jahrgangsstufe geben sowie eine zusätzliche Jahrgangskombinierte 1./2. Klasse. Mit den betroffenen Vorschuleltern hat hierzu bereits eine Online-Konferenz mit der Schulleitung stattgefunden.

    1. BGM Thomas Meier erklärte, dass bei einer Schülerzahl von über 28 eine Klasse geteilt werden muss. Für bis zu 63 Schülern in der 1. und 2. Klasse werden jedoch nur 3 Lehrer zur Verfügung gestellt.

    Er begrüßte die Schulleiterin Frau Martina Jacob, die die zugrundeliegenden Verteilschlüssel weiter erläuterte.
    Sie berichtete, dass die Entscheidung der Regierung zur Einrichtung einer Kombi-Klasse bei den Eltern für Aufregung gesorgt hat und aus diesem Grund hierzu bereits ein Online-Eltern-Abend stattgefunden hat, bei dem die Befürchtungen gemildert und die Gerüchte ausgeräumt werden konnten.
    Sie informierte, dass Herr Max Wiesenberg die Kombi-Klasse als Lehrer übernehmen wird, die im größten Klassenzimmer der Schule mit direkt nebenan liegendem zweitem Raum untergebracht werden wird.

    Weiter erklärte Frau Jacob, dass sie generell das Konzept einer flexiblen Eingangsklasse, in der die Kinder die Möglichkeit haben die 1. und 2. Jahrgangsstufe z. B. auch erst innerhalb von 3 Jahren abzuschließen, befürwortet. Dies sollte dann in Zukunft aber auch beibehalten und etabliert werden, um den Eltern Sicherheit zu geben. Die Kinder kommen generell sehr gut mit der kombinierten Form zurecht. Sie werde versuchen sukzessive die Lehrer, den Elternbeirat und schließlich auch das Schulamt von diesem Konzept überzeugen.

    GRM Harald Meier schlug vor, in Verbindung mit der auch in Sengenthal geplanten Kombi-Klasse diese Unterrichtsform doch nochmals zu umgehen. Ggf. gibt es betreffende Eltern aus Buchberg, Reichertshofen oder Forst, die ihre Kinder auch nach Berngau in die Schule schicken würden, damit dort durch die höhere Schülerzahl dann die Kombi-Klasse doch nicht erforderlich sein würde.
    Frau Jacob stimmte zu, dass dies grundsätzlich eine gute Idee sei aber Sengenthal hier das gleiche Recht hat. Sie werde diese Idee beim Schulamt ansprechen, jedoch sei hierfür im aktuellen Fall eine größere Menge Kinder erforderlich.

    3. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, wie die Kinder aufgeteilt werden. Frau Jacob erklärte, dass diese Entscheidung bei ihr liegt und sie soweit irgendwie möglich die Kinder nach den Wünschen der Eltern aufteilen werde, damit keine Freundschaften auseinandergerissen werden.

    Aus dem Gremium wurde bestätigt, dass bereits gute Erfahrungen mit dem Konzept der Kombi-Klassen gemacht wurden. In der Gemeinde Lauterhofen gibt es z. B. nicht ausreichend Plätze in der Kombi-Klasse aufgrund der hohen Nachfrage der Eltern.

    1. BGM Thomas Meier bedankte sich bei Frau Jacob für die ausführlichen Informationen und hofft, dass sich die für die Kombi-Klasse erforderlichen 18 Kinder freiwillig finden werden.

  2. Juraleitung P53
    Die Unterlagen der Fa. Tennet zum Raumordnungsverfahren liegen seit dem 17.05.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft aus.
  • Vorgabe ist das bayerische Landesentwicklungsprogramm
  • Es geht um die Prüfung der Raumverträglichkeit mit dem Ergebnis einer gutachterlichen Stellungnahme
  • Die Auslegung in „Papierform“ erfolgt bei den Gemeinden und online auf der Seite der Regierung der Oberpfalz.
    Herr Möges fügte hinzu, dass sich Interessierte aufgrund des Umfangs der Unterlagen, diese bevorzugt online ansehen sollten oder sich alternativ bei der VG hierfür anmelden müssen.
  • NICHT geprüft werden im Raumordnungsverfahren (ROV):
    a.        Variantenuntersuchung
    b.        Alternativen
    c.        Umweltverträglichkeit
    d.        Bedarf
    e.        Wirtschaftlichkeit
    f.        Umweltbelange nur grob, da das ROV nur ein grober Maßstab ist
    g.        private und privatrechtliche Belange

Stellungnahmen können über die Gemeinde, aber auch direkt online an die Regierung gerichtet werden. Die Gemeinden haben 14 Tage Zeit für die Bekanntmachung und anschließend weitere vier Wochen um die Auslegung durchzuführen.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte 1. BGM Thomas Meier, dass sich die betreffenden Bürgermeister im Landkreis regelmäßig treffen und das weitere Vorgehen abstimmen.

  1. Röckersbühl West II – Rissbildung bei einzelnen Anliegern
    Im Umfeld zu den Arbeiten an der Straße „Am Brückl“ wurden Risse an vereinzelten Gebäuden festgestellt, die möglicherweise mit den Verdichtungsarbeiten in Zusammenhang stehen könnten.

    Die weiteren Verdichtungsarbeiten werden durch Vibrationsmessungen eines Gutachters begleitet. Die bereits getätigten Messungen liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte. Hinsichtlich der bereits entstandenen Schäden wird noch geklärt, wer die Kosten hierfür zu tragen hat.

Datenstand vom 09.06.2021 09:44 Uhr