Information zur Bayerischen Gigabitrichtlinie durch Herrn Zeltner von der Breitbandberatung Bayern GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 4

Sachverhalt

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Roland Zeltner von der Breitbandberatung Bayern, der hinsichtlich der aktuellen Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) informierte, dem gigabitfähigen Ausbau durch Glasfaseranschlüsse in Gebieten mit einer Breitbandversorgung von unter 100 Mbit/s. Hierfür gibt es Landesförderprogramme, unter welchen Bedingungen eine Gemeinde mit Fördergeldern rechnen kann.

1. BGM Thomas Meier erinnerte, dass eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sengenthal in diesem Bereich bereits beschlossen wurde sowie eine Machbarkeitsstudie beauftragt und durchgeführt worden ist. Dieses Ergebnis ist nun maßgebend für das weitere Vorgehen.

Herr Zeltner erklärte, dass der Gegenstand der Förderung die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für min. 7 Jahre durch Übernahme der Planungs- und Ausbaukosten, der Betriebskosten sowie der Vermarktung durch die Provider ist.

Förderfähig sind im Rahmen der bayer. Gigabitrichtlinie bis 2023 nur
  • Privatanschlüsse unter 100 Mbit/s
  • Gewerbliche Anschlüsse unter 200 Mbit/s symmetrisch

In der bereits durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde der Ist-Zustand der Breitbandversorgung im Gemeindebereich erfasst. Die Netzbetreiber vor Ort (Telekom und Brandl Services) haben angegeben, welche noch nicht ausreichend versorgten Gebiete sie eigenständig ausbauen (z.B. Vectoring) möchten.

Herr Zeltner erklärte weiter, dass bereits große Teile der Gemeinde Berngau ausreichend erschlossen sind und im Zuge dieses Förderprogramms nicht weiter förderfähig ausgebaut werden können.
Dies sind die kompletten Ortschaften Dippenricht, Wolfsricht, Neuricht sowie Mittelricht.
In den Ortschaften Tyrolsberg und Röckersbühl sowie auch in großen Teilen von Berngau sind bereits sehr viele Anschlüsse über 100 Mbit/s vorhanden. Somit könnten nur wenige Anschlüsse und einzelne Gewerbebetriebe förderfähig ausgebaut werden, was nicht wirtschaftlich ist. Es wird daher empfohlen mit einem Ausbau abzuwarten, bis 2023 die Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s entfällt.

Das neue Gewerbegebiet in Röckersbühl könnte im Zuge des aktuellen Förderprogramms ausgebaut werden sofern der regionale Netzbetreiber hier nichts unternehmen will.

Für die Bereiche Allershofen, Allershofener Brunnen sowie dem Großteil des östlichen Bereichs von Berngau liegt die Versorgung noch unter 100 Mbit/s und könnte somit ebenfalls im Rahmen dieses Förderprogramms ausgebaut werden. Die geplanten neuen Baugebiete sind hier noch nicht mit eingerechnet, da die berechtigte Hoffnung besteht, dass die Netzbetreiber diese eigenwirtschaftlich ausbauen ergänzte 1. BGM Thomas Meier.

Die Höhe der Förderung liegt bei 5.000 €/Adresse zzgl. 1.000 €/Adresse bei interkommunaler Zusammenarbeit, die zusammen mit Sengenthal angedacht ist.
Die max. Fördersumme beträgt 50.000 €, der max. Fördersatz 90 %.
Im Gemeindegebiet Berngau handelt es sich um 530 förderfähige Adressen.
Die zu erwartenden Kosten pro Anschluss liegen bei ca. 5.750-6.250 €.

In Summe sind somit Restkosten für die Gemeinde in Höhe von ca. 300.000 € zu erwarten, was rund 10 % der Gesamtkosten entspricht.

Geplant ist, ein Auswahlverfahren durchzuführen, jedoch mit der einseitigen Option für die Gemeinden das Verfahren aufgrund Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.

Aus dem Gremium wurde hinterfragt, ob die Kosten teilweise auch auf die Bürger umgelegt werden könnten. Herr Zeltner erklärte, dass dies bisher vom Bayerischen Gemeindetag abgelehnt wurde, da dies kommunalrechtlich sehr schwierig einzuordnen ist. Für Grundstückseigentümer besteht keine Verpflichtung für einen DSL-Anschluss.

Die max. Förderung im ländlichen Raum liegt bei 6 Mio. € und die Bagatellgrenze bei 25.000 €.
Das Startgeld-Netz beträgt 5.000 € und wurde bereits beantragt.

Herr Zeltner fügte hinzu, dass es seit 26.04.21 zusätzlich ein entsprechendes Bundesförderprogramm gibt.
Fördersatz :        grundsätzlich 50 %
Fördersumme:        max. 150 Mio. €
Fördersatz Land Kofi:        40 %
Dieses Programm könnte ggf. zusätzlich für die Bereiche, die im Rahmen der Gigabit-Richtlinie nicht gefördert werden, angewendet werden.

Als nächster Schritt sollte mit der Ausschreibung zusammen mit der Gemeinde Sengenthal begonnen werden, sobald von beiden Gemeinden die entsprechenden Beschlüsse vorliegen.

3. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, wie zuverlässig die Aussagen der Netzbetreiber zum Ausbaustand sind. Herr Zeltner erklärte, dass diese gewöhnlich sehr zuverlässig seien, unplausible Angaben werden selbstverständlich überprüft. Hierzu erinnerte Herr Zeltner, dass die Telekom 2018 einen Ausbau des Gebietes Allershofener Brunnens zugesagt hatte und diesen Ausbau dann jedoch tatsächlich nicht durchgeführt hat.

Herr Zeltner ergänzte, dass die Ausbauzeiten ab Vergabe des Auftrags aktuell bei ca. 4 Jahren liegen, was sich in Zukunft sicher nicht reduzieren wird. In neuen Baugebieten sollte somit zwingend immer bereits ein Glasfaseranschluss mit verlegt werden soweit möglich. Sollte sich kein Netzbetreiber dazu bereit erklärten, sollte die Gemeinde zumindest Leerrohre bis zu jedem Grundstück verlegen. Diese kann die Gemeinde dann an die Netzbetreiber vermieten oder verkaufen, was von den Netzbetreibern auch gerne angenommen wird.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Zeltner abschließend, dass der Gemeinde erst mit Vorlage des Förderbescheids und des Kooperationsvertrages mit der Gemeinde Sengenthal Kosten entstehen werden und sich die Gesamtkosten auf 2-4 Jahre strecken werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau veranlasst zusammen mit der Gemeinde Sengenthal das Auswahlverfahren im Zuge des Förderprogramms der Bayerischen Gigabitrichtlinie.“

Datenstand vom 05.07.2021 12:55 Uhr