Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Röckersbühl West III"


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) 14. Sitzung des Gemeinderates Berngau 16.06.2021 ö 7.1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau stellt für folgende Grundstücke der Gemarkung Röckersbühl einen Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach §13a BauGB für ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 Baunutzungsverordnung) mit der Bezeichnung “ Röckersbühl West III“ auf.

Er umfasst die Ausweisung von Fl.Nr. 100, 103, 104 und 105 der Gemarkung Röckersbühl (jeweils Teilflächen) als „Allgemeines Wohngebiet (WA-Fläche)“ nach § 4 BauNVO.

Die zur Festsetzung des „Allgemeinen Wohngebiets“ vorgesehene Fläche von ca. 7.000 m² schließt im Norden und im Osten an das Baugebiet „Röckersbühl West“ bzw. den bereits bebauten Wohnbaugrundstücken an. Im Westen wird die Planfläche durch die gemeindliche Straße Fl.Nr. 99, Gemarkung Röckersbühl (Alte Freystädter Straße) begrenzt. Im Süden reicht die Planungsfläche bis zu den Grundstücken Fl.Nr. 100, 103, 104 und 105 der Gemarkung Röckersbühl (jeweils Teilflächen).

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht. Des Weiteren erfolgt die Bekanntmachung gem. § 13b i.V.m. § 13a BauGB.“

Datenstand vom 05.07.2021 12:55 Uhr