1. BGM Thomas Meier fasste kurz die Eckdaten zusammen:
Das Volumen des Verwaltungshaushalts beträgt 4.896.011 €.
Das Volumen des Vermögenshaushalts beträgt 8.606.670 €.
Zur Finanzierung der Maßnahmen ist keine Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2021 geplant.
Für einige Investitionen im Jahr 2020 stehen aktuell die Fördergelder noch aus, z. B. Kindergarten.
Die Beiträge zur Quellsanierung sowie die Beträge für den Kauf/Verkauf von Grundstücken in Röckersbühl kommen erst zeitversetzt wieder zurück.
Somit wäre die geplante Kreditermächtigung aus dem HHJ 2020 jetzt anzuwenden, um die Liquidität zu erhalten. (weitere Behandlung im nichtöffentlichen Teil)
Der Kämmerer der VG, Herr Johannes Gabriel stellte die Haushaltssatzung vor und ging im Detail auf verschiedene Punkte im Haushaltsplan für das Jahr 2021 ein. Er erklärte, dass die Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig ist, da sie keine Kreditaufnahme enthalte. Jedoch bedürfen alle kreditähnlichen Rechtsgeschäfte für Bauland-An- und –verkauf je für sich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Haushaltssatzung
GEMEINDE BERNGAU
Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Berngau für das Haushaltsjahr 2021 folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 4 896 011,-- und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 8 606 670,-- ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf € 450 000,--
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Neumarkt i.d.OPf., den
GEMEINDE BERNGAU
M e i e r
Erster Bürgermeister
GRM Matthias Braun fragte nach, ob die Auswirkungen der Corona-Krise im Haushalt bereits berücksichtigt wurden und ob bereits Einnahmen-Rückgänge zu verzeichnen sind. Herr Gabriel erklärte, dass die Gewerbestruktur in Berngau zwar relativ robust sei es jedoch aktuell noch nicht abschätzbar ist, wie sich die Einnahmen im Bereich Gewerbesteuer und auch im Bereich Einkommensteuer entwickeln werden. Er persönlich gehe davon aus, dass die Auswirkungen erst in zwei Jahren wirklich spürbar sein werden.
3. BGM Sebastian Schrafl fragte nach, ob die umlegbaren Kosten noch in diesem Jahr von der Verwaltung weiterberechnet werden können. 1. BGM Thomas Meier erklärte, dass er natürlich darauf hindrängen werde, es jedoch noch nicht abschätzbar ist, wie die personelle Auslastung ist.