Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau, 17.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Berngau (Gemeinde Berngau) | 11. Sitzung des Gemeinderates Berngau | 17.03.2021 | ö | 10 |
Sachverhalt
1. BGM Thomas Meier stimmte zu, dass vereinzelte Materialien hierfür nicht geeignet sind und sagte zu diese vom Bauhof entfernen zu lassen. Abgesehen davon wurde das Material bereits von Bürgern nachgefragt.
Pfützenbildung, eingeschränkte Haltbarkeit, Unebenheiten führen vmtl. zum Wackeln der Bestuhlung, Nutzung im Schulbetrieb eingeschränkt, möglicherweise Ausführungs- und Planungsfehler
1. BGM Thomas Meier berichtete, dass er diesen Hinweis an den Architekten weitergegeben hat. Dieser hat sich in einer Stellungnahme dazu geäußert: „Die Unebenheiten bewegen sich in den üblichen Toleranzen und die Haltbarkeit wird hierdurch nicht eingeschränkt.“ 1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass die Ausführung der Erkläranlage grundsätzlich sehr kostengünstig gehalten wurde (< 200.000 €) und aus diesem Grund auch kein Estrich verlegt wurde.
GRM Marion Behrends wies darauf hin, dass im Bereich der Pfosten bereits leichte Abplatzungen am Boden vorhanden sind.
GRM Kristin Lodes befürchtet, dass die Holzmöbel durch die Nässe ebenfalls beschädigt werden könnten.
2. BGM Stefan Meyer schlug vor, eine fachkundige Person aus der Gemeinde zu bitten, sich diese Punkte anzusehen. Ein Gutachter würde ggf. unnötige Kosten verursachen.
GRM Christian Wild erklärte, dass es üblich ist, dass kurz vor Ablauf der Gewährleistungsphase eine Begehung mit dem Planer und den ausführenden Firmen stattfindet, in dem Nachgang werden dann alle festgestellten Mängel behoben.
Der Gemeinderat Berngau beschloss mit 4 gegen 10 Stimmen:
„Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen gegen den Planer sowie gegen das Unternehmen, das die Bodenplatte ausgeführt hat, zu prüfen.“
=> Da der Antrag nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat gilt er somit als abgelehnt.