Die aktuelle Version des BayGT wurde weitgehend übernommen.
Gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung wurden folgende Änderungen eingearbeitet:
-
Vorberatender Bürgermeisterausschuss:
Unter § 6 Abs. 6 GschO ist der vorberatenden Bürgermeisterausschuss dargestellt. In der bisherigen Fassung war enthalten, dass der Bürgermeisterausschuss einmal im Monat tagt. Dieser Passus wurde gestrichen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Abstimmungen über Telefon und Email erfolgen. Dies soll auch weiterhin so erfolgen, jedoch nicht mit der Verpflichtung sich 1 x monatlich treffen zu müssen! In der Regel trifft man sich sowieso mindestens wöchentlich bei anderen Besprechungen oder Amtsgeschäften im Haus.
Zur Bewirtschaftungsbefugnis wurde die Empfehlung, unterhalb der Bewirtschaftungsbefugnis des Ersten Bürgermeisters der größten Mitgliedsgemeinde zu verbleiben, Rechnung getragen. Diese wird auf 15.000,- € festgesetzt
In den vergangen Jahren hat die VG-Versammlung in der Regel bereits um 18:00 Uhr begonnen, obwohl in der Geschäftsordnung noch 19:30 Uhr stand. Die Uhrzeit wurde nun auf 18:00 Uhr als Beginn der VG-Versammlung angepasst.
Der bisherige Passus unter § 19 Abs. 2 hat vorgesehen, dass die Sitzungsniederschrift während der nichtöffentlichen Sitzung in Umlauf gegeben wird. Wenn bis zum Schluss der Sitzung keine Einwände kommen, dann gilt die Sitzung als genehmigt. Hier wurde es nun daraufhin geändert, dass die Niederschrift der vorangegangenen Nichtöffentlichen Sitzung während der Sitzung ausliegt. Wenn keine Einwände erhoben werden gilt die Sitzung als genehmigt.