Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 und Finanzplanung 2022 bis 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinschaftsversammlung (VGem Offingen) 2. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung 26.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen hat den Haushaltsplan 2021 zur fristgerechten Verabschiedung im Rahmen der Gemeinschaftsversammlung aufgestellt. Der Haushalt ist den Verbandsmitgliedern und dem Gemeinschaftsvorsitzenden als Anlage mit der Sitzungsladung zugestellt worden.

Mit dem Haushaltsjahr 2021 verzeichnet die VGem einen überdurchschnittlichen Anstieg im Gesamtvolumen auf erstmalig über 2 Mio. € (2.022.800 €). 

Die Steigerung, die insbesondere den Verwaltungshaushalt mit 1.910.800 € (Vj. 1.766.200 €) oder plus 144.600 € trifft, hat seine Hauptursache in der Hauptkostenart, dem Personalaufwand.

Lagen die Kosten über alle Unterabschnitte in 2020 noch bei rund 1,343 Mio. €, stehen hier 2021 Ausgaben in Höhe von 1,438 Mio. € an. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der Personalkostenansatz durchaus abweichende Ergebnisse in der Jahresrechnung aufweisen kann, denn die Planung geht von der Finanzierung aller bekannten möglichen Personalkostenveränderungen in 2021 aus. Anders gesagt, treten diese nicht oder verzögert ein, verringert sich der kassenwirksame Aufwand.

Der Vermögenshaushalt besitzt seinen Schwerpunkt in der Finanzierung der Kosten für die interimsweise Inanspruchnahme zusätzlicher Raumkapazitäten, bevor hier eine finale Lösung über einen An-/Neubau realisiert werden wird. Ob dieser nach Auszug der Musikschule evtl. auch vermieden werden kann, wird die Situation in einigen Jahren zeigen. Tatsache aber ist, dass derzeit für eine Reihe von Mitarbeitern und für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (u.a. Durchführung der Rechnungsprüfungen) kein ausreichend geeigneter Raum vorhanden ist.

Die noch für 2021 bereits im Vorfeld eingeführte Erweiterung der Haushaltsstellen um die Umsatzsteuer wird in 2021 wieder zurück gestellt werden, denn die Einführung wurde auf den 01.01.2023 verschoben. Gleichwohl wirkt sich die Umsatzsteuereinführung in einer VGem Gemeinde auch auf den Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft aus. So weisen die Unterabschnitte (Kostenstellen) nunmehr 5 Stellen (statt 3) und die Gruppierung (Kostenart) nunmehr 6 Stellen (statt 4) auf.

Der Vermögenshaushalt weißt mit rund 112.000 € wieder eine überdurchschnittlich hohen Wert auf. Er kann aufgrund guter Rücklagenbestände problemlos durch eine Rücklagenentnahme finanziert werden, so dass auch in 2021 keine Investitionsumlage erforderlich werden wird. Neben den Anschaffungen im EDV/IuK Bereich sowie dem Kauf von Musikschulinstrumenten sind auch Mittel für eine Übergangslösung zur Verbesserung der zwischenzeitlich evidenten Raumnot der Kernverwaltung eingeplant.

Der Selbstfinanzierungsgrad, also der Umfang an Deckungsmitteln ohne Betriebskosten -und Musikschulkostenumlage, bereinigt um die internen Verrechnungen, erreicht mit 540.500 € (Vj. 529.200 €) oder 28% (Vj. 30%) einen noch immer guten Wert.


Übersicht über die wesentlichen Kostengruppen

Größte und bedeutende Kostengruppe sind –wie in allen Jahre zuvor- die Personalkosten. Sie liegen inzwischen bei rund 1,5 Mio. € oder 80,4% (Vj. 80,7%) Anteil am (bereinigten) Verwaltungshaushalt von 1.789.300 € (ohne innere Verrechnungen). Für eine Verwaltungsgemeinschaft jedoch kein außergewöhnlicher Wert an sich.

Die weiter ansteigenden Aufwendungen sind ein bunter Mix aus externen Faktoren (Tarifanpassungen, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), pers. Entgeltmerkmalen (Beförderungen, Entgeltumgruppierungen, Stufenaufstiegen/ Stufenlaufzeitverkürzungen) und internen Faktoren (Stellenbedarfsbemessungen aufgrund der Aufgaben).

Die VGem ist jedoch mit Ihrem Personalaufwand nach wie vor am unteren Limit vergleichbarer Verwaltungen, denn man muss in diesem Aufwand auch die Besonderheit einer eigenen Musikschule berücksichtigen, die in anderen VGem`s nicht den Personalaufwand substantiell erhöhen. Dem wird VGem intern auch durch den Umstand einer eigenen Umlage in der Umlage Rechnung getragen.

Die Personalkosten entwickelten sich wie folgt:


Insgesamt sind Personalausgaben in Höhe von 1.438.500 € eingeplant. 

Die Anstiege sind -bezogen auf die Vielzahl der zuvor erwähnten und im Grunde nicht zu beeinflussenden Faktoren- in einem normalen Rahmen. Auffällig ist einzig der Anstieg bei den Beiträgen zu Versorgungskassen. Hier macht sich der Wegfall des Guthabens aus einer übertragenen Versorgungsrücklage aus einem Beamtenverhältnis in einem anderen Sicherungssystem negativ bemerkbar. Allein dieser Umstand erhöht den Personalaufwand strukturell um rund 25.000 €

Wie in den Vorjahren wurden auch 2021 linear 2,5% auf mögliche Tarifabschlüsse einkalkuliert. 

Der weitere Sachaufwand ist unauffällig und auch vom Volumen eher unbedeutend.


Rücklagen und Verschuldung

Zum Jahresanfang 2019 verfügte die VGem über einen Rücklagenbestand in Höhe von 405.554,24 €. In 2019 war eine Entnahme bis zur Höhe von 51.600 € vorgesehen. Tatsächlich wurden nur rund 42.239 € entnommen. Damit betrug der Rücklagenbestand zum 01.01.2020: 363.315,24 €.

Für 2020 sind weitere 56.000 € zur Entnahme vorgesehen. Aktuell zeichnet sich auch hier eine geringere Summe zum Ausgleich ab.

Mit der geplanten Entnahme von 112.000 € beträgt der Rücklagenbestand zum 31.12.2021 immer noch mindestens rund 195.315,24 €.


Die Verwaltungsgemeinschaft Offingen bleibt auch 2019 schuldenfrei.

Investitionen

Das Investitionsprogramm in der Übersicht:



Musikschule

Die Zahl der Musikschüler aus dem Verbandsgebiet hat sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:

Offingen                        141        (Vorjahr: 179)
       Gundremmingen                  66        (Vorjahr    71)
       Rettenbach                          48        (Vorjahr    49)

Auswärtige                        78

2021 beträgt die Musikschulumlage pro Schüler 846,67 € (Vj. 656,86 €). 

Wie bereits seit 2017, so erfolgt im Rahmen der Haushaltsrechnung auch zunächst eine gesonderte Abrechnung der Musikschulumlage, da diese Umlage auf dem Faktor der Anzahl der Musikschüler aus der Mitgliedsgemeinde beruht und die prozentuale Verteilung nicht den Anteilen aus den jeweiligen Einwohnerwerten entspricht.

Zusammenfassung

Zusammengefasst ist die Haushaltslage der VGem Offingen stabil, so dass sich die Umlage trotz steigender Personalbelastungen in einer Seitwärtsbewegung befindet. 

Der gute Rücklagenbestand aus Vorjahren, der aus Betriebsmittelüberschüssen stammt, versetzt die VGem in die Lage, mittelfristig auf eine Investitionsumlage zu verzichten.

In der Gesamtschau der Belastungen für die Mitgliedsgemeinden kam es zu einem Anstieg von rund 114.000 €. Die Verteilung der Mehrkosten ist in nachfolgender Tabelle dargestellt.


Der Vermögenshaushalt umfasst nur die Beschaffungen für Vermögensgegenstände größer als 800,- € netto, hauptsächlich im Bereich Digitalisierung/Netzwerktechnik.

Größere Beschaffungen im Gebäudebereich sind nach Erneuerung des Archivs mit den damit verbundenen Regalen sowie der Umstellung auf eine andere Heizungstechnik nicht vorgesehen.

Der Selbstfinanzierungsgrad, also der Umfang an Deckungsmitteln ohne Betriebskosten -und Musikschulkostenumlage und bereinigt um die internen Verrechnungen, erreicht mit rund 540.000 € oder 28% einen guten Wert. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Offingen beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021 sowie die Finanzplanung 2022 bis 2024. 

Die Verwaltung wird beauftragt die Haushaltssatzung bei der Rechtsaufsichtbehörde anzuzeigen und die öffentliche Bekanntmachung in die Wege zu leiten. 

Zugleich wird der Gemeinschaftsvorsitzende dazu ermächtigt, die Auftragsvergaben des Vermögenshaushaltes an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 11:15 Uhr