Vollzug des Personenstandsgesetzes sowie der Verordnung zur Ausführung (AVPStG)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung der Gemeinschaftsversammlung, 03.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bestellung von Frau Sandra Schuster zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Offingen
Frau Schuster war bereits in der VGem. Offingen vom 01.05.2014 bis 17.02.2019 beschäftigt. Wir konnten Frau Schuster zum 01.04.2022 wieder als Mitarbeiterin für das Bürgeramt der VGem. Offingen gewinnen.
Um die, Vertretungsbefugnis in Fällen von Krankheit, Urlaub und Fluktuation im Standesamt gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung vor, Frau Sandra Schuster zur Standesbeamtin, vorbehaltlich der Anerkennung durch die Standesamtsaufsicht, zu bestellen.
Wie in § 2 Abs. 1 AVPStG gefordert, erfüllt Frau Schuster folgende Voraussetzungen:
- aktives Beschäftigungsverhältnis (Nr. 1): Ab 01.04.2022 bei der VGem. Offingen.
- Vorrausetzung Verwaltungsfachwirtin, BL II (Nr. 2) nicht erfüllt §2 Abs. 2 AVPStG; hier ist eine Ausnahmegenehmigung von der Aufsichtsbehörde einzuholen
- Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen
Dezember 2019/Dauer der 40-Punkteregelung bis 20.12.2024 (Nr. 3)
- Tätig im Standesamt VGem. Syrgenstein seit 18.02.2019 (Nr. 4)
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Ja
Beschluss
Die Aufsichtsbehörde wird um Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Bestellung von Frau Sandra Schuster, geb. 16.07.1978, zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Offingen gemäß § 2 Abs.1 Nr. 2 i.V. Abs. 2 AVPStG zum Vollzug des PStG gebeten; unter der Bedingung des Einverständnisses der Standesamtsaufsicht beschließt die Gemeinschaftsversammlung die Bestellung von Frau Schuster zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Offingen zum nächst möglich rechtlichen Zeitpunkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2023 09:28 Uhr