Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 und Entlastung hierzu gemäß Art. 102 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Georgenberg, 28.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Georgenberg (Gemeinde Georgenberg) Sitzung des Gemeinderates Georgenberg 28.09.2023 ö beschließend 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 mit den vorstehenden, dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Ergebnissen fest (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass zu der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 mit den festgestellten Ergebnissen die Entlastung erteilt wird.

Erste Bürgermeisterin Marina Hirnet hat gem. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen (§ 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 25. Juni 2020).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2023 15:06 Uhr