Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Herrn Oswald Hamann und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Georgenberg, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Georgenberg (Gemeinde Georgenberg) Sitzung des Gemeinderates Georgenberg 07.03.2024 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Herrn Oswald Hamann fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass nach der Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl des Gemeinderats am 15. März 2020 nach dem Ausscheiden von Gemeinderatsmitglied Oswald Hamann der erste Listennachfolger der Christlich-Sozialen Union in Bayern e.V. (CSU), Herr Stefan Frischholz, nachrückt (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). 
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind noch erfüllt. Amtsantrittshindernisse nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLKrWG liegen nicht vor. 

Der Gewählte ist aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob er die Wahl annimmt (Art. 47 GLKrWG). 

Im Falle der Ablehnung der Wahl zum Gemeinderatsmitglied ist der jeweilige nachrückende Listennachfolger entsprechend Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG zur Erklärung über die Annahme der Wahl als Gemeinderatsmitglied aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 09:08 Uhr