Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Gemeinde Georgenberg für das Haushaltsjahr 2024 mit Erlass der Haushaltssatzung sowie Aufstellung des Investitionsprogramms und des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023 mit 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Georgenberg, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Georgenberg (Gemeinde Georgenberg) Sitzung des Gemeinderates Georgenberg 07.03.2024 ö beschließend 5

Beschluss 1

Nach eingehender Beratung stimmen die Mitglieder dem vorgelegten Zahlenmaterial zu und beschließen die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Georgenberg für das Haushaltsjahr 2024:

Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) erlässt die Gemeinde Georgenberg folgende Haushaltssatzung:

"Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024“


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.109.977,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.875.812,00 EUR

ab. 


§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 

380,00 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 
380,00 v.H.
2. Gewerbesteuer
380,00 v.H.




§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 

500.000,00 EUR

festgesetzt.


§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 2

Aufstellung des Investitionsprogramms der Gemeinde Georgenberg für die Haushaltsjahre 2023 mit 2027 (Art. 70 GO, § 24 KommHV-Kameralistik)

Für die Haushaltsjahre 2023 mit 2027 wird das diesem Beschluss als Anlage beiliegende Investitionsprogramm beschlossen. Das Investitionsprogramm wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Beschluss 3

Aufstellung des Finanzplans der Gemeinde Georgenberg für die Haushaltsjahre 2023 mit 2027 (Art. 70 GO, § 24 KommHV-Kameralistik)

Für die Haushaltsjahre 2023 mit 2027 wird der diesem Beschluss als Anlage beiliegende Finanzplan beschlossen. Der Finanzplan wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.04.2024 09:08 Uhr