Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Herrn Alfred Bergler und Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Georgenberg, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Georgenberg (Gemeinde Georgenberg) Sitzung des Gemeinderates Georgenberg 03.03.2022 ö beschließend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amts als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied durch Herrn Alfred Bergler fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stellt für die erste Listennachfolgerin (Nr. 6), Frau Erste Bürgermeisterin Marina Hirnet, ein Amtshindernis nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GLkrWG i.V.m. Art. 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 GO fest und beschließt deshalb, dass nach der Bekanntmachung des Ergebnisses zur Wahl des Gemeinderats am 15. März 2020 nach dem Ausscheiden von Gemeinderatsmitglied Alfred Bergler die zweite Listennachfolgerin (Nr. 7) der Christlich-Sozialen Union in Bayern e.V. (CSU), Frau Christine Maurer, nachrückt (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG). 
Die Wählbarkeitsvoraussetzungen sind noch erfüllt. Amtsantrittshindernisse nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLKrWG liegen nicht vor. 

Die Gewählte ist aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob sie die Wahl annimmt (Art. 47 GLKrWG). 

Im Falle der Ablehnung der Wahl zum Gemeinderatsmitglied ist der jeweilige nachrückende Listennachfolger entsprechend Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG zur Erklärung über die Annahme der Wahl als Gemeinderatsmitglied aufzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2022 12:05 Uhr