Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage (Ersatzbau wegen Brand), FlNr.72 Gäßele 2, Haus West


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). 
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Für die 1 Wohneinheit werden 4 Stellplätze (wobei aber mindestens 1 für die östliche Haushälfte [siehe nächster TOP] verwendet wird) vorgesehen; dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2022 07:43 Uhr