Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Einliegerwohnung im KG auf dem Grundstück FlNr. 2327/2 der Gem. Apfeldorf (Reichlinger Straße 1b, 1c)


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 11.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 24. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 26.01.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 28. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 11.05.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In den damalig vorgelegten Bauanträgen war das Vorhaben zur Errichtung einer Einliegerwohnung im KG nicht explizit aufgezeigt worden; ferner fehlten die für die geplante Einliegerwohnung zusätzlichen 2 Stellplätze – was dem Antragsteller nun von der Baugenehmigungsbehörde mitgeteilt wurde.
Vom Bauherrn wurden angepasste Eingabepläne vorgelegt, welche dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden.
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).
Es gilt vom Gemeinderat zu beurteilen, inwieweit Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen könnten, ersichtlich sind.

Für die geplanten zwei Wohneinheiten werden gesamt 4 Stellplätze vorgesehen. Dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Hinweis: Der Wunsch des Gemeinderates in Bezug auf eine rote Dacheindeckung wurde dem Antragsteller bereits nach der ersten Beratung im Januar 2022 mitgeteilt.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Regenwasser ist auf privaten Grund zu versickern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2022 07:43 Uhr