Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 226/4 der Gemeinde Apfeldorf (Schloßbergstraße 31)
Daten angezeigt aus Sitzung: 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 25.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) | 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf | 25.01.2023 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Filzle Nord“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2023 12:18 Uhr