Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Antrag auf Gewährung einer Zuwendung über Interkommunale Sanierungsbetreuung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 25.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 25.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Durchführung des ISEK-Prozesses und der daran anschließenden vertiefenden Untersuchungen zur Festlegung der Sanierungsgebiete in den Gemeinden Fuchstal, Apfeldorf, Hofstetten und Thaining soll nun die Ortskernsanierung durch die Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich in den einzelnen Gemeinden aktiv vorangetrieben werden.
 
Nach Durchführung eines Auswahlverfahrens gemäß § 31 KommHV im Jahr 2020/21 wurde das Kommunalbetreuungsunternehmen „die Städtebau GmbH“ aus Gersthofen mit der Durchführung der Sanierungsbetreuung für die Fuchstalgemeinden beauftragt. Die Beauftragung soll im Jahr 2023 fortgeführt und entsprechend das dafür vorgesehene Budget bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern beantragt werden. 

Die zu erbringenden Leistungen der Sanierungsbetreuung bestehen im Wesentlichen aus der Unterstützung der Verwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung sowie Abrechnung von eigenen kommunalen Fördermaßnahmen zur Ortskernsanierung. Ebenso ist die Beratung von privaten Eigentümern im Rahmen der Vorbereitung von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen Teil der Betreuungsleistungen. Ein weiterer Leistungsbereich ist der Abschluss der formellen Verfahren nach BauGB im Rahmen der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes in Thaining und die allgemeine Verfahrenskoordination in der Städtebauförderung. 

Zur weiteren Förderung der Leistungen für die Sanierungsbetreuung durch das Büro die Städtebau GmbH im Rahmen der Städtebauförderung soll daher der Antrag bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern für das Budget in Höhe von rd. 60.500 € brutto beantragt werden.

Beschluss

Zur Weiterführung der interkommunalen Sanierungsbetreuung durch das Büro „Die Städtebau GmbH“, Gersthofen, soll der Förderantrag für das Jahr 2023 in Höhe von 60.500 € brutto bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern gestellt werden. 

Der Bund/Land-Anteil beträgt         80 %, dies entspricht 48.400,00 €,
der kommunale Anteil beträgt         20 %, dies entspricht 12.100,00 €.

Die Gemeinden Apfeldorf, Hofstetten, Fuchstal und Thaining beteiligen sich mittels festgelegten Schlüssels an den Kosten (Gemeindefläche und Einwohner). 
Die Gemeinde Fuchstal wird als Leitkommune gebeten alle weiteren Schritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2023 12:18 Uhr