Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK); Vorstellung des Entwurfs der Aktualisierung der Richtlinie für das kommunale Förderprogramm in der Städtebauförderung für private Maßnahmen
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 25.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die in der Sitzung vom 20.07.2022 beschlossene Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Apfeldorf wurde aufgrund veränderter Förderbedingungen seitens der Regierung von Oberbayern aktualisiert.
Neuerdings können neben der Förderung von Gebäudehülle (Dach und Fassade) und Außenanlagen auch bei leerstehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen die zu Wohnraum hergerichtet werden, bauliche Maßnahmen im Inneren finanziell bezuschusst werden. Dazu zählen die Veränderung von Grundrissen sowie die Erneuerung von Sanitär- oder Elektroinstallationen. Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich weiterhin bei 25.000 €. Davon abgesehen kann zukünftig in besonderen Ausnahmefällen der Förderhöchstbetrag auf maximal 100.000 € angehoben werden. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Gebäudeleerstand oder Teilleerstand, außerordentlich große ortsbildprägende oder historische Bedeutung des Gebäudes aufgrund der Lage im Ort und der äußeren Gestaltungsmerkmale. Durch die Anhebung des Förderhöchstbetrags soll der Anreiz zur Sanierung und Beseitigung andauernder Leerstände in der Ortsmitte verstärkt werden. Das im Jahr 2022 beantragte Budget in Höhe von 100.000 € steht weiterhin für das kommunale Förderprogramm im Jahr 2023 zur Verfügung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Richtlinie und beauftragt die Verwaltung die fördertechnischen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2023 12:18 Uhr