Strombeschaffung für die gemeindlichen Liegenschaften ab 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf, 02.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Apfeldorf (Gemeinde Apfeldorf) 65. Sitzung des Gemeinderates Apfeldorf 02.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Reichling hatten bisher für die Bündelausschreibung Strom einen Dienstleistungsvertrag über den Bayerischen Gemeindetag mit der KUBUS GmbH. Dieser Vertrag wurde vom Bayerischen Gemeindetag zum 31.12.2024 gekündigt. Die bisherigen Stromlieferverträge laufen zum 31.12.2025 aus. Ab 01.01.2026 müssen neue Lieferverträge ausgeschrieben werden.

Der Bayerische Gemeindetag hat nach europaweiter Ausschreibung den Auftrag für die Energiebeschaffung ab 01.01.2026 der enPORTAL GmbH mit Sitz in Pronstorf, Schleswig-Holstein erteilt. Die erste Beschaffungsrunde beginnt ab Mai 2025.

Beteiligt sich die Gemeinde an der Bündelausschreibung, muss mit der enPortal GmbH ein „Dienstleistungsvertrag zur Durchführung einer Beschaffung von Strom / Gas im Rahmen von Bündelausschreibungen“ abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Abnahmestellen auf ca. 715,00 € (Grundpreis: 475,00 €, pro SLP-Abnahmestelle 
15,00 €), jeweils zuzüglich MWSt. 

Aufgrund der schlechten Erfahrungen der letzten Ausschreibung für die Jahre 2023 – 2025, bei der die Gemeinden aufgrund der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren für 3 Jahre extrem hohe Strompreise akzeptieren mussten, haben sich die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Apfeldorf, Kinsau, Reichling, Rott, Thaining und Vilgertshofen dazu entschlossen, nicht an der Bündelausschreibung teilzunehmen. Um bessere Konditionen zu erreichen, soll der Strom für alle Mitgliedsgemeinden einschließlich VG Reichling und Zweckverband Apfeldorf-Kinsau gesammelt ausgeschrieben werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, den Strom gebündelt für alle Gemeinden einschließlich VG Reichling und Zweckverband Apfeldorf-Kinsau selbständig auszuschreiben. Es soll Normalstrom für die Bereiche Normalstrom, Heizstrom und Straßenbeleuchtung beschafft werden.

Erfahrungsgemäß steht nach Abgabe der Angebote zur Annahme des Angebotes nur ein sehr kurzer Zeitraum zur Verfügung. Deshalb wird Herr Hentschke als Geschäftstellenleiter der VG ermächtigt, dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.04.2025 16:51 Uhr