Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 "Sendling Mitte";
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/8 der Gemarkung Ramerberg, Kapellenstraße 7
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderat Ramerberg, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 20.02.2024 über die beabsichtigte Errichtung einer Terrassenüberdachung an der Süd- und Ostseite des Gebäudes informiert. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zuzustimmen.
Nunmehr haben die Grundstückseigentümer einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde Ramerberg eingereicht. Die Terrassenüberdachung hat eine Dachfläche von 22,50 m² (Länge 7,50 m Bereite von 3,00 m). Gegenüber der ursprünglich angedachten Überdachungsfläche hat sich diese erheblich verringert.
Mit der beantragten Fläche der Terrassenüberdachung könnte gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO das Bauvorhaben verfahrensfrei errichtet werden.
Das Baugrundstück liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Sendling Mitte“. Mit der Terrassenüberdachung wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Ebenso wird mit der Terrassenüberdachung die zulässige Grundfläche für Gebäude von 120 m² um 12,60 m² überschritten. Insgesamt wird die zulässige überbaubare Grundfläche (Grundfläche Gebäude einschließlich überbaubarer Flächen für Garagen und Zufahrten usw.) mit 240 m² nicht überschritten.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4 „Sendling Mitte“ zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 613/8 der Gemarkung Ramerberg, Kapellenstraße 7 wird stattgegeben und die isolierte Befreiung auf Überschreitung der Baugrenze auf der Südseite des Gebäudes sowie Überschreitung der zulässigen Grundfläche wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.07.2024 14:54 Uhr